Kreisverwaltung informiert: Coronavirus-Testverordnung verlängert

veröffentlicht: am 04.04.2022     Presseinformation

Das Bundesgesundheitsministerium hat die Coronavirus-Testverordnung bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Damit bleibt auch der Anspruch auf kostenlose Schnelltests für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Gifhorn bestehen. Die ursprüngliche Fassung der Coronavirus-Testverordnung wäre mit dem 1. April 2022 ausgelaufen.

Durch die Verlängerung der Verordnung ändert sich für die bereits bestehenden Testzentren nichts. Diese können auch weiterhin die Schnelltests für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos anbieten und mit der Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) abrechnen.

Aufgabe des Gifhorner Gesundheitsamtes ist in diesem Rahmen zum einen, die Genehmigungen an die Betreiber zu erteilen und zum anderen, die Durchführung der Corona-Tests unter hygienischen Gesichtspunkten regelmäßig zu kontrollieren. Die vom Gesundheitsamt erteilte Beauftragung stellt in rechtlicher Hinsicht eine Berechtigung zur Durchführung von Schnelltests dar. Für die Testzentren besteht aus der Beauftragung jedoch keine Verpflichtung zur Durchführung von Schnelltests. Die Testzentren wirtschaften mit Gewinnerzielungsabsicht und auf eigene Rechnung. Sofern sich ein Standort als unwirtschaftlich erweist, können die Betreiberinnen und Betreiber ein Testzentrum jederzeit schließen.

Aktuell gibt es im Landkreis Gifhorn 29 Testzenten, somit steht in jeder Gebietseinheit mindestens ein Testzentrum zur Verfügung. Ergänzt wird dieses Angebot durch Arztpraxen und Apotheken, die ebenfalls kostenlose Coronatests anbieten. Eine Übersicht über die Testzentren im Landkreis Gifhorn ist auf der Homepage der Kreisverwaltung unter: https://www.gifhorn.de/der-landkreis/oeffentlichkeitsarbeit/corona/ zu finden.