Kreisverwaltung für persönliche Besuche mit Terminvereinbarung wieder geöffnet

veröffentlicht: am 02.06.2020     Presseinformation

Aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus war die Kreisverwaltung für Bürgerinnen und Bürger in den letzten Wochen nach außen hin nahezu komplett geschlossen. Dies ändert sich ab dem 2. Juni 2020.

Ab sofort können persönliche Gespräche mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung in den Bereichen, in denen persönliche Kontakte unerlässlich sind, wieder stattfinden. Dies geht allerdings nur, wenn vorher ein Termin vereinbart wurde. 

„Allerdings bitte ich darum, dass die Bürgerinnen und Bürger weiterhin und vorrangig versuchen, telefonisch, per E-Mail oder Brief Kontakt zu uns aufzunehmen. So können wir alle gemeinsam dazu beitragen, soziale Kontakte weiterhin zu reduzieren und damit die Ausbreitung des Corona-Virus eindämmen“, rät Landrat Dr. Andreas Ebel. 

Auf allen Kommunikationswegen können die Dienstleistungen der Kreisverwaltung wie bisher in Anspruch genommen werden. Indem der direkte persönliche Kontakt die Ausnahme bildet, bleiben sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor einer Ansteckung geschützt. 

„Bereits vorgenommene Lockerungen können und sollen nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Virus immer noch gegenwärtig ist. Abstand halten und gegenseitige Rücksichtnahme sind daher weiter das Gebot der Stunde“, erläutert Landrat Dr. Andreas Ebel. 

Um hier den notwendigen Schutz zu erreichen, wurden zwischenzeitlich eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen.

1.    Die Türen der Kreisverwaltung bleiben auch weiterhin geschlossen und werden nur für diejenigen geöffnet, die vorher einen Besuchstermin vereinbart haben.
2.    Besucherinnen und Besucher werden von den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Eingang abgeholt und auch wieder zum Ausgang begleitet.
3.    Besucherinnen und Besuchern wird während ihres Aufenthalts in den Kreishäusern dringend das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung empfohlen. Die Besucher werden hierauf schon bei der Terminvereinbarung hingewiesen.
4.    Allgemeine Hygiene-Regeln, insbesondere die inzwischen üblich gewordenen Abstandsregeln von anderthalb Metern von Mensch zu Mensch, sind einzuhalten und Möglichkeiten zur Händedesinfektion in den Eingangsbereichen sind ebenfalls vorhanden.
5.    Besucherinnen und Besucher werden namentlich dokumentiert und vorab hierüber informiert, um Bedarfsfall effizienter Infektionsketten nachverfolgen zu können.

Daneben wurden Räumlichkeiten der Kreisverwaltung zwischenzeitlich so hergerichtet, dass die nötigen Abstände bei Gesprächen eingehalten werden können. Wo dies nicht möglich ist, wurden sogenannte Spuckschutze installiert.

„Wir profitieren bei der schrittweisen Öffnung von Erfahrungen, die wir in den bereits seit längerem geöffneten Bereichen, insbesondere der Zulassungsstelle und der Ausländerstelle, sammeln konnten“, erläutert Landrat Dr. Ebel und fügt hinzu: „Wir stellen immer wieder fest, dass auch die Bürgerinnen und Bürger, sicherlich auch im eigenen Interesse, verantwortungsvoll und mit einem hohen Maß an Verständnis die nötigen Einschränkungen akzeptieren.“

Wann eine Rückkehr zu einer vollständigen Öffnung der Kreishäuser möglich sein wird, hängt maßgeblich von der weiteren Entwicklung des Corona-Virus ab. Diese Entwicklung wird weiterhin kontinuierlich im extra dafür eingerichteten Stab für außergewöhnliche Ereignisse beobachtet.