Kreisverwaltung ab Mittwoch geschlossen / Einschränkungen der sozialen Kontakte

veröffentlicht: am 17.03.2020     Presseinformation

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in Bezug auf die Ausbreitung des Coronavirus hat sich die Kreisverwaltung des Landkreises Gifhorn entschieden, ab Mittwoch, 18. März 2020, die Verwaltung grundsätzlich für den Publikumsverkehr zu schließen. 

Alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Gifhorn, die ein wichtiges Anliegen haben, werden daher gebeten, sich telefonisch oder per E-Mail mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Verbindung zu setzen. In Ausnahmefällen werden auf diesem Wege auch Termine für ein persönliches Gespräch vereinbart. Auf der Internetseite des Landkreises (www.gifhorn.de) und über die Telefonnummer 05371-820 erhalten die Einwohnerinnen und Einwohner die nötigen Informationen und Kontaktdaten. 

Zudem gilt bis auf Weiteres, dass Personen, die aus einem vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Ort kommen, die Gebäude der Kreisverwaltung nicht mehr betreten dürfen.

Mit dieser Maßnahme unterstützt der Landkreis Gifhorn das generelle Ziel, die Infektionsketten des Coronavirus zu unterbrechen und gleichzeitig die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises zu schützen.

Zusätzlich zu der Schließung der Kreisverwaltung, ist seit Dienstag, 17. März 2020, eine Allgemeinverfügung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in Kraft getreten. Diese Verfügung beschränkt die sozialen Kontakte im öffentlichen Bereich vorerst bis einschließlich, Samstag, 18. April 2020.

Ab sofort haben in ganz Niedersachsen, und damit auch im Landkreis Gifhorn folgende Bereiche für den Publikumsverkehr komplett geschlossen:
•    Bars, Clubs, Kulturzentren, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen 
•    Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen und unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen 
•    Messen, Ausstellungen, Kinos, Zoos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen 
•    Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen 
•    der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen und ähnliche Einrichtungen 
•    Alle Spielplätze einschließlich Indoor-Spielplätze 
•    alle Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center, einschließlich der Verkaufsstellen in Einkaufscentern; 
Ausdrücklich ausgenommen von der Schließung sind: 
Der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, der Großhandel und Dienstleister aus dem 
Gesundheitsbereich. Auch Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.

Entsprechend der Verfügung sind ab sofort folgende Dinge verboten:
•    Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Busreisen 
•    Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften, einschließlich der Zusammenkünfte in Gemeindezentren 
•    Alle öffentlichen Veranstaltungen; ausgenommen sind Sitzungen kommunaler Vertreter und Gremien sowie des Landtages und der dazugehörigen Ausschüsse und Gremien 
•    Alle Ansammlungen im Freien (Richtgröße für Ansammlungen: mehr als 10 Personen) 
•    Alle privaten Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden 
Nicht unter den Veranstaltungsbegriff fällt die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr oder der Aufenthalt an der Arbeitsstätte.

Mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen weist Landrat Dr. Andreas Ebel auf die Eigenverantwortung hin: „Die Infektionen mit dem Coronavirus nehmen zu. Umso wichtiger ist es, schnellstmöglich weitere Maßnahmen zu ergreifen, die die Bevölkerung schützen. Das Ziel der Kreisverwaltung ist es, mögliche Infektionsketten zu verlangsamen. Ich appelliere daher nochmal an jeden Einzelnen im Landkreis Gifhorn, von seiner persönlichen Situation abhängig zu machen, welche sozialen Kontakte jetzt noch zwingend erforderlich sind. Es sollte im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger sein, das persönliche Infektionsrisiko möglichst gering zu halten.“ 

Bürgerinnen und Bürger, die darüber hinaus Fragen haben, können das Bürgertelefon weiterhin kostenlos täglich zwischen 8 und 16 Uhr über folgende Telefonnummer erreichen: 0800 8282444.