Kostenlose Bürgertests enden nach dem 11. Oktober

veröffentlicht: am 08.10.2021     Presseinformation

Neben der AHA+L-Regel sorgen die sogenannten „3Gs“ – geimpft, genesen, getestet - für bestmöglichen Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus.

Bisher war die Durchführung eines Schnelltests bei einer Apotheke, einem Arzt oder in einem der kreisweiten Testzentren für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos. Ab dem 11. Oktober werden diese Schnelltests nun kostenpflichtig. Bisher hatte der Bund die Kosten für die Schnelltests übernommen. Da mittlerweile aber jeder Bürgerin und jedem Bürger seitens des Bundes ein Impfangebot gemacht werden konnte, trägt der Bund die Kosten nicht länger. Auch der Landkreis Gifhorn kann die Kosten für die Bürgertests nicht übernehmen.

Ausnahmen gelten für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen dürfen. Für diese Gruppe besteht das kostenlose Testangebot weiterhin:

  • Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können. Das gilt insbesondere auch bei einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, da die Ständige Impfkommission (STIKO) für diesen Zeitraum bislang keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen hat.
  • Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den letzten drei Monaten teilgenommen haben.

Außerdem können auch die folgenden Personengruppen einen Schnelltest weiterhin kostenlos in Anspruch nehmen:

  • Personen, die noch keine zwölf Jahre alt sind oder zum Zeitpunkt der Testung in den letzten drei Monaten zwölf Jahre alt geworden sind.
  • Personen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Corona-Infektion aus der Quarantäne freitesten lassen, sofern die Freitestung erforderlich ist
  • Bis zum 31. Dezember 2021 auch Minderjährige und Schwangere (ab dem vierten Schwangerschaftsmonat), da die STIKO erst kürzlich für diese Personen eine Impfempfehlung abgegeben hat.
  • Studierende aus dem Ausland, die mit Vakzinen geimpft wurden, die in der EU nicht zugelassen sind (bis 31. Dezember 2021)

In jedem der genannten Fälle ist für die Inanspruchnahme eines kostenlosen Schnelltests jeweils eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen.

Folgende Testzentren setzen ihren Betrieb ab dem 11. Oktober 2021 fort:

  • Ratsweinkeller – Gifhorn
  • Okerhalle – Groß Schwülper
  • Roth Feierwerk – Isenbüttel
  • Wiesenweg – Meine“
  • Turnhalle "Am Lerchenberg" - Wesendorf

Eine Übersicht über alle Testzentren sowie testende Apotheken und Arztpraxen sind unter: https://www.gifhorn.de/der-landkreis/presseportal/coronavirus-aktuelle-informationen/ zu finden.