Intensive Testung statt Quarantäne: Land Niedersachsen ändert Vorgaben für Schulen

veröffentlicht: am 01.12.2021     Presseinformation

Grundsätzlich gilt seitens des Landes Niedersachsen die Vorgabe, dass sich die Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines festen Testkonzeptes an Schulen dreimal pro Woche auf eine Coronainfektion testen müssen. Nun gibt es vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS), vom Niedersächsisches Kultusministerium (MK) und vom Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) neue Quarantänevorgaben.

Tritt ein Verdachtsfall auf (positiver Schnelltest) gilt die gesamte Lerngruppe als Kontakt. Künftig sollen die kommunalen Gesundheitsämter dann im Regelfall aber keine Quarantäne mehr anordnen. Dafür müssen die Schülerinnen und Schüler ihre Testungen intensivieren – auf je einen Test an den kommenden fünf Präsenztagen. Diese Maßnahme gilt jedoch nur, sofern der überprüfende PCR-Test des Verdachtsfalls nicht negativ ausfällt. Wesentliche Ziele sind dabei, den Schülerinnen und Schülern höchstmöglichen Präsenzunterricht zu bieten sowie die kommunalen Gesundheitsämter von aufwendigen Verwaltungsvorgängen zu entlasten.

Da es sich hierbei um eine Landesvorgabe handelt, ist der Landkreis Gifhorn an diese Vorgehensweise gebunden und wird diese zeitnah umsetzen. Für die Kreisverwaltung besteht kein Handlungsspielraum.

 

Wie ermittelt das Gesundheitsamt Infektionsfälle an Schulen?

Infektionsfälle, die an Schulen auftreten, vermeldet der Landkreis Gifhorn separat in seinem täglichen Lagebericht. Das Robert-Koch-Institut (RKI) gibt als Maßstab vor, dass Infektionsfälle bereits bis zu zwei Tage vor dem Auftreten ersten Symptome ansteckend sind. An diesen Maßstab hält sich auch das Gesundheitsamt, in dem es – nach Bestätigung eines Verdachtsfalls per PCR-Test – für die Kontaktermittlung zwei Tage vom Tag des positiven Schnelltests bzw. dem ersten Auftreten von Symptomen zurückgeht.

Als „Infektionsfälle an Schulen“ werden dabei nur die Personen vermerkt, die innerhalb des Ansteckungszeitraumes ihre jeweilige Schule besucht haben. War dies nicht der Fall, bestand nicht die Möglichkeit die eigene Lerngruppe oder Klasse anzustecken und die Schule wird im Lagebericht nicht erwähnt.

Selbige Vorgehensweise wendet das Gifhorner Gesundheitsamt auch für Kindertagesstätten an.