Infektionsschutzmaßnahmen in Hochinzidenzkommunen

veröffentlicht: am 18.03.2021     Presseinformation

Seit Mitte Februar lag die 7-Tage-Inzidenz des Landkreises Gifhorn für etwa vier Wochen stabil unter der Schwelle von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner.

Auch vor gut einer Woche war dies mit einer 7-Tage-Inzidenz von 41,9 noch der Fall. Doch für den heutigen Donnerstag, 18.03.2021, wies das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) auf seiner Internetseite eine maßgebliche 7-Tage-Inzidenz von 77,0 für den Landkreis Gifhorn aus. Das bedeutet, dass der im Februar zu beobachtende Trend sich im März umgekehrt hat und das Infektionsgeschehen im Landkreis Gifhorn wieder an Dynamik gewinnt. Diese Entwicklung lässt sich im noch stärkeren Maße auf Bundes- und Landesebene beobachten.

Derzeit ist im Landkreis Gifhorn eine deutliche Zunahme an Neuinfektionen mit dem Coronavirus zu verzeichnen. Sowohl die Situation im Landkreis als auch die bundesweite Lage sind besorgniserregend. Bisher wurden für den Landkreis Gifhorn rund 140 Infektionen mit einer Corona-Mutation nachgewiesen. Die Vielzahl der Neuinfektionen im Landkreis Gifhorn finden aktuell schwerpunktmäßig im privaten Umfeld statt.

Das Land Niedersachsen hat in seiner Corona-Verordnung vom 15.03.2021 Maßnahmen für Kommunen festgehalten, deren 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen (Dreitagesabschnitt) die 100 überschreitet. Als sogenannte „Hochinzidenzkommune“ verliert der Landkreis oder die kreisfreie Stadt im Wesentlichen alle Lockerungen, die durch die Landesverordnung Anfang März noch möglich gemacht wurden. Die Landesverordnung gibt ebenfalls vor, dass sich der jeweilige Landkreis selbst per Allgemeinverfügung als Hochinzidenzkommune ausweisen muss. Erst mit in Kraft treten dieser Allgemeinverfügung werden die verschärften Maßnahmen gültig, die in der Landesverordnung festgehalten sind.

Zu den Verschärfungen einer Hochinzidenzkommune zählen insbesondere eine Rückkehr zur Kontaktbeschränkung im Rahmen der „1+1-Regel“. Private und öffentliche Zusammenkünfte sind dann zusätzlich zum eigenen Haushalt nur noch mit einer weiteren Person gestattet bzw. kann umgekehrt nur noch eine Einzelperson einen anderen Haushalt besuchten.

Außerdem muss der Einzelhandel wieder schließen. Die Option des „Click and Meet“ wäre damit sowohl für Geschäfte des Einzelhandels als auch für Museen, Galerien, Zoos und ähnliche Einrichtungen nicht mehr gestattet. Geöffnet haben dann nur noch die Geschäfte für Einkäufe des täglichen Bedarfs.

Auch für Kitas und Schulen hat die Ausweisung als Hochinzidenzkommune Folgen. Kindertagesstätten wechseln zurück in den Notbetrieb und alle Schulformen gehen zurück in das Szenario C (Homeschooling). Darüber hinaus ist nur noch Individualsport im Rahmen der 1+1-Regel zulässig.

„Die aktuelle Situation zeigt, wie schnell sich die Dynamik im Infektionsgeschehen verändern kann“, fasst Landrat Dr. Andreas Ebel zusammen und richtet zeitgleich einen Appell an die Bürgerinnen und Bürger. „Die Vielzahl an Neuinfektionen im privaten Bereich stellen eine andere Situation als noch zu Jahresbeginn dar. Jeder Einzelne ist nun dazu aufgefordert, seinen Beitrag zur Pandemiebekämpfung zu leisten. Wir müssen alle unsere sozialen Kontakte auf das notwendigste reduzieren, ansonsten verlieren wir die Lockerungen, die wir uns durch einen harten Winter erarbeitet haben. Sollte der Fall eintreten, dass die Lockerungen zurückgenommen werden müssen, beträfe dies vor allem die Kinder und den Einzelhandel, die im letzten Jahr erheblich unter Einschränkungen leiden mussten. Jetzt kommt es darauf an, die bevorstehende Dritte Welle zu brechen. Schützen Sie sich und Ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger. Zeigen wir einmal mehr, dass der Landkreis Gifhorn gemeinsam stark ist!“