Hinweise zur Entsorgung von Abfällen, die - potenziell oder real - mit COVID-19-Material kontaminiert sein können

veröffentlicht: am 24.03.2020     Presseinformation

Für private Haushalte gilt, dass eventuell mit dem neuen Coronavirus belastete Abfälle, wie z.B. Taschentücher und andere Abfälle, die von erkranken Personen oder bei der Pflege von kranken Personen erzeugt wurden, in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen gesammelt und fest verschlossen in den „grauen“ Restabfallbehälter entsorgt werden.

Das können beispielsweise Plastiktüten oder Mülltüten sein. Keinesfalls sind diese Abfälle einfach lose oder offen in die Abfalltonne zu geben.

Eine Verbreitung des Sars-CoV2-Virus ist mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verhindern, um mögliche Infektionsketten zu unterbrechen. Dazu gehört auch, mögliche Ansteckungsgefahren beim Hantieren mit dem Hausmüll und der Abfalltonne auszuschließen. 

Daher die dringende Bitte von Landrat Dr. Andreas Ebel: „Entsorgen Sie den Abfall, von dem eine Ansteckungsgefahr ausgehen könnte, in fest geschlossenen Plastik- oder Mülltüten. Damit schützen Sie Ihre Mitmenschen vor einer weiteren Ansteckung und wir können gemeinsam die Verbreitung des Coronavirus eindämmen.“

Für die Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitswesens, wie Arztpraxen oder auch aus Krankenhäusern gibt es – auch unabhängig von dem möglichen Auftreten von Sars-CoV2-Viren - weitergehende Anforderungen, die zu beachten sind.