Bis zum 07. April 2023 müssen Heime im Landkreis Gifhorn im Rahmen eines einrichtungsspezifischen Testkonzeptes Coronatestungen für Besucherinnen und Besucher und Dritte, die die Einrichtung betreten wollen, anbieten.
Das hat die Kreisverwaltung des Landkreises Gifhorn heute per Allgemeinverfügung im Amtsblatt bekanntgegeben. Die Regelung tritt ab Freitag, 14. Oktober 2022 in Kraft.
Die vollständige Allgemeinverfügung nebst Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung ist im Amtsblatt Nr. 15 des Landkreises Gifhorn vom 13.10.2022 einsehbar.