Glasfaserausbau: Weiße, graue und schwarze Flecken - Kreisverwaltung erläutert Begrifflichkeiten

veröffentlicht: am 28.11.2022     Presseinformation

Im Landkreis Gifhorn finden vielerorts Baumaßnahmen statt, um Wohngebäude, Gewerbegebiete sowie sonstige Einrichtungen mit Glasfaseranschlüssen zu versorgen. Die Erschließung erfolgt dabei sowohl durch den Markt, als auch mit Fördermitteln durch die öffentliche Hand. Unterschieden werden die Ausbaumaßnahmen in sogenannte weiße und graue bzw. schwarze Flecken. Im Folgenden werden die Begriffe erläutert.

Weiße Flecken:
Bei weißen Flecken handelt es sich um Adressen, die nach Definition des Bundes unterversorgt sind und den Anspruch auf einen geförderten Breitbandausbau haben. Die Schwelle für diese Definition liegt derzeit bei 30 Mbit/s.
Der Landkreis Gifhorn bezieht Fördermittel des Bundes und des Landes Niedersachsen um rund 13.000 Haushalte innerhalb des Kreisgebietes mit Glasfaseranschlüssen zu versorgen. Der Landkreis Gifhorn darf jedoch nur dann ausbauen, wenn kein Unternehmen einen eigenwirtschaftlichen Ausbau angekündigt hat.
Der geförderte Ausbau ermöglicht es Ortschaften zu versorgen, deren Erschließung für den freien Markt nicht wirtschaftlich ist. Ziel ist es, auch in ländlich geprägten Ortschaften eine hohe Bandbreite zu realisieren. Allerdings hat der geförderte Ausbau deutlich höhere und aufwändigere Vorgaben als die privatwirtschaftlich agierenden Unternehmen. Der Landkreis Gifhorn muss unter anderem, um die Fördergelder schließlich zu erhalten, eine umfangreiche Dokumentation des Ausbaus und des Netzes im Zuge der Baumaßnahmen anfertigen. Ferner ist er als Teil der öffentlichen Hand dazu verpflichtet sämtliche Baumaßnahmen aufgrund des Investitionsvolumens europaweit auszuschreiben.


Graue und schwarze Flecken:
Liegt die Bandbreite bei einer Adresse über 30 Mbit/s aber unter 100 Mbit/s, so wird diese Adresse als grauer Fleck bezeichnet. Zum 01.01.2023 wird sich diese Schwelle von 100 Mbit/s auf 200 Mbit/s erhöhen. Alle Adressen mit einer Bandbreite über derzeit 100 Mbit/s, bzw. ab dem 01.01.2023 über 200 Mbit/s, sind die sogenannten schwarzen Flecken.
Für die grauen Flecken hat der Bund aus bis bislang unbekannten Gründen das bestehende Förderprogramm gestoppt, sodass hierfür derzeit keine Fördermittel zur Verfügung gestellt werden. Für schwarze Flecken ist eine geförderte Erschließung grundsätzlich ausgeschlossen.
Derzeit laufen umfangreiche Vermarktungs- und Ausbaumaßnahmen verschiedener Telekommunikationsunternehmen. Dieser eigenwirtschaftliche Ausbau hat grundsätzlich immer Vorrang gegenüber einer geförderten Ausbaumaßnahme.

 

Im Zuge der großflächigen Ausbaumaßnahmen kommt es immer wieder zu der Situation, dass zwischen einzelnen Ortschaften sowohl im Zuge des geförderten als auch des nicht geförderten Ausbaus Baumaßnahmen erfolgen. Sowohl der Landkreis Gifhorn als auch die Telekommunikationsbranche versuchen in diesem Zuge eine gemeinsame Verlegung zu realisieren. Leider lässt sich dies nicht immer umsetzen, da die Telekommunikationsbranche ein Interesse an einer schnellen und kostengünstigen Verlegung hat, während der Landkreis Gifhorn das Einhalten der Förderbedingungen berücksichtigen muss.