Landrat Dr. Andreas Ebel lässt sich von Amtsarzt Josef Kraft gegen Grippe impfen.

Landrat Dr. Andreas Ebel lässt sich von Amtsarzt Josef Kraft gegen Grippe impfen.

Gesundheitsamt lädt zu Grippeschutzimpfung ein

veröffentlicht: am 25.10.2018     Presseinformation

Erstmals bietet das Gesundheitsamt des Landkreises Gifhorn in diesem Jahr einen Informationstag zur Virusgrippe (Influenza) an. Er findet am Donnerstag, 25. Oktober, zwischen 8 und 17 Uhr im Gesundheitsamt, Allerstraße 21 statt. Das Gesundheitsamt bietet an diesem Tag im Rahmen seiner Kapazitäten auch die Grippe-Schutzimpfung an. Auch weitere sechs Gesundheitsämter in der Region, die sich im Hygienenetzwerk Südostniedersachsen zusammengeschlossen haben, beteiligen sich an dieser Aktion.

Es besteht die Möglichkeit, sich am 25. Oktober im Gesundheitsamt gegen Influenza impfen zu lassen. Mit der AOK, der DAK, der Techniker Krankenkasse und der Barmer hat das Gesundheitsamt Vereinbarungen getroffen. Mit diesen Krankenkassen rechnet das Gesundheitsamt die Impfung direkt ab, sodass vor Ort für die Impfung nicht bezahlt werden muss. Interessenten der genannten Krankenkassen werden gebeten, ihre Gesundheitskarte mitzubringen. Nur mit Vorlage der Gesundheitskarte kann direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden.

Aber auch anders Versicherte und Mitglieder der privaten Krankenkassen können den Impftermin am 25. Oktober im Gesundheitsamt wahrnehmen. Für gesetzlich Versicherte, die nicht den genannten Krankenkassen angehören und für Privatversicherte kostet die Impfung 14 Euro. Das Gesundheitsamt stellt eine Bescheinigung aus, um sich damit die Kosten bei der Krankenkasse gegebenenfalls erstatten zu lassen. Die Kostenerstattung ist mit der jeweiligen Krankenkasse abzuklären. Über die Impfaktion im Gesundheitsamt hinaus nimmt jeder Hausarzt die Grippeschutzimpfung vor.

Landrat Dr. Andreas Ebel ging mit gutem Beispiel voran und ließ sich vom Leiter des Fachbereichs Gesundheit, Josef Kraft, vor Beginn der Erkältungszeit gegen das Grippevirus impfen. Die Grippeimpfung tut nicht weh, schützt aber wirksam davor, ernsthaft zu erkranken. „Ich kann nur jedem empfehlen, sich impfen zu lassen“, betont Landrat Dr. Andreas Ebel. „Die Impfung ist die beste Möglichkeit, sich selbst zu schützen und eine Ausbreitung der Influenza in der Bevölkerung zu verhindern. Es ist für mich daher – auch mit Blick auf meine Familie und die zahlreichen Termine als Landrat – selbstverständlich, dass ich mich impfen lasse und hoffe, dass viele Menschen im Landkreis die Grippeschutzimpfung wahrnehmen“. Denn eine Impfung trägt gleichzeitig auch immer zum allgemeinen Impfschutz der Bevölkerung bei. Je mehr Personen aus der Umgebung jedes Einzelnen gegen Influenza geimpft sind, umso weniger kann sich das Virus von Mensch zu Mensch ausbreiten, so der Effekt der sogenannten Herdenimmunität.

Quadrivalenter Impfstoff für die kommende Influenza-Saison
Anders als in der vergangenen Influenza-Saison wird in diesem Jahr flächendeckend für die deutsche Bevölkerung der sogenannte quadrivalente Impfstoff angeboten und von den Krankenkassen finanziert. Quadrivalenz bedeutet, dass der Impfstoff gegen vier der in der letzten Impfsaison zirkulierenden Influenzastämme wirkt. Insbesondere richtet sich der Impfstoff gegen beide Stämme des Influenza-B-Virus, eben auch gegen den B-Stamm, der im Frühjahr 2018 für einen Großteil der vielen, schweren Erkrankungen verantwortlich war.

Influenza kann für Menschen mit einem schwachen Immunsystem eine lebensbedrohliche Erkrankung darstellen. Je höher der Durchimpfungsgrad in der Bevölkerung ist, umso mehr kann dieser Personenkreis geschützt werden. Neben der Impfung tragen hygienische Verhaltensweisen dazu bei, die Ausbreitung der Influenza einzudämmen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) empfiehlt die Influenzaimpfung für alle Personen über 60 Jahre, Schwangere ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel, Personen ab 6 Monaten mit chronischen Grunderkrankungen und für medizinisches Personal. Zu medizinischem Personal zählen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Alters- und Pflegeheimen. Für alle genannten Personengruppen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Aber auch bei Personen, die in die STIKO-Empfehlung nicht eingeschlossen sind, zahlt die Krankenkasse in vielen Fällen die Impfung. Dies ist individuell mit der Krankenkasse abzustimmen. 
Die Influenza-Impfung muss jedes Jahr erneuert werden. Der Körper baut als Reaktion auf die Impfung Antikörper auf, die bis zu sechs Monate wirksam sind. Der Impfschutz ist etwa zwei Wochen nach der Impfung aufgebaut. Die Impfung wird in den Oberarmmuskel gegeben. Sie ist in der Regel gut verträglich. Die inaktivierten Grippe-Impfstoffe können in allen Stadien der Schwangerschaft verabreicht werden. Als Nebenwirkungen können Schmerzen an der Einstichstelle, Kopf- und Gliederschmerzen sowie erhöhte Temperatur auftreten. Dies sind Belege einer Reaktion des körpereigenen Abwehrsystems, die zeigen, dass der Impfstoff wirkt. Sie stellen keine Komplikation dar und klinget in der Regel nach kurzer Zeit wieder ab.

Pressefoto: Landrat Dr. Andreas Ebel lässt sich von Amtsarzt Josef Kraft gegen Grippe impfen.