Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat am 17. November den Krisenstatus hinsichtlich der Geflügelpest amtlich festgestellt. Das Geflügelpestvirus H5N1 wurde in sechs Hausgeflügelbeständen in Niedersachsen nachgewiesen und somit der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt.
Die Küsten-Landkreise – sowie viele weitere Landkreise im Norden Niedersachsens – haben aufgrund der Geflügelpestausbrüche und der Feststellungen des Erregers bei Wildvögeln schon jetzt eine Aufstallung des Geflügels angeordnet, um die Einschleppung des Erregers in Hausgeflügelbestände zu verhindern.
Im Landkreis Gifhorn wird das Risiko eines Geflügelpesteintrages stetig beurteilt und aufgrund dessen entschieden, ob und ab wann eine Aufstallung des Geflügels für die Allgemeinheit verfügt wird. Da jedoch aufgrund der derzeitigen Lage schon absehbar ist, dass in der Zukunft eine Aufstallung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erfolgen wird, sollten sich alle Geflügelhalter auf diese Situation einstellen, um bei Verfügung der Aufstallung schnell tierschutz-und tierseuchengerecht handeln zu können.
Für eine mögliche Aufstallung des Geflügels (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) sollte sich vorab auf folgendes eingestellt werden. Das oben genannte Geflügel wird dann voraussichtlich in einer der folgenden Arten gehalten werden müssen:
Um den Eintrag der Geflügelpest zu vermeiden, können Hobbyhalter vorab folgende Schutzmaßnahmen ergreifen:
Diese, wie auch weitere Hinweise, finden Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) sowie des Landkreises Gifhorn.
Dr. Ann-Kathrin Mork, Leiterin der Abteilung Veterinärwesen des Landkreises Gifhorn, appelliert daher an alle Geflügelhalter sich jetzt schon auf eine Aufstallung des Geflügels vorzubereiten und falls noch nicht erfolgt, das vorhandene Geflügel anzumelden. Die Abteilung Veterinärwesen ist unter der E-Mail-Adresse veterinaeramt(at)gifhorn.de oder unter der Telefonnummer 05371/82-391 zu erreichen.