Geflügelpest – Vorbereitungen zur Aufstallung des Geflügels laufen

veröffentlicht: am 22.11.2021     Presseinformation

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat am 17. November den Krisenstatus hinsichtlich der Geflügelpest amtlich festgestellt. Das Geflügelpestvirus H5N1 wurde in sechs Hausgeflügelbeständen in Niedersachsen nachgewiesen und somit der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt.

Die Küsten-Landkreise – sowie viele weitere Landkreise im Norden Niedersachsens – haben aufgrund der Geflügelpestausbrüche und der Feststellungen des Erregers bei Wildvögeln schon jetzt eine Aufstallung des Geflügels angeordnet, um die Einschleppung des Erregers in Hausgeflügelbestände zu verhindern.

Im Landkreis Gifhorn wird das Risiko eines Geflügelpesteintrages stetig beurteilt und aufgrund dessen entschieden, ob und ab wann eine Aufstallung des Geflügels für die Allgemeinheit verfügt wird. Da jedoch aufgrund der derzeitigen Lage schon absehbar ist, dass in der Zukunft eine Aufstallung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erfolgen wird, sollten sich alle Geflügelhalter auf diese Situation einstellen, um bei Verfügung der Aufstallung schnell tierschutz-und tierseuchengerecht handeln zu können.

Für eine mögliche Aufstallung des Geflügels (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) sollte sich vorab auf folgendes eingestellt werden. Das oben genannte Geflügel wird dann voraussichtlich in einer der folgenden Arten gehalten werden müssen:

  1. in geschlossenen Ställen oder
  2. unter einer überstehenden und von oben gegen Einträge sicheren, dichten Abdeckung verfügenden Vorrichtung, die darüber hinaus auch mit einer gesicherten Seitenbegrenzung ausgestattet ist, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert (Schutzvorrichtung).

Um den Eintrag der Geflügelpest zu vermeiden, können Hobbyhalter vorab folgende Schutzmaßnahmen ergreifen:

  • kein Kontakt zu Wildvögeln
  • Kein Verfüttern von Speise- und Küchenabfällen oder Eierschalen
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren,
  • Keine Fütterung des eigenen Geflügels außerhalb der Ställe
  • Stall vor unbefugtem Zutritt sichern
  • Nur Personen in den Bestand lassen, die diesen unbedingt aufsuchen müssen
  • Tragen von Schutzkleidung
  • Hände und Schuhe vor Betreten des Stalls desinfizieren
  • Kein Besuch von anderen Geflügelbeständen
  • Guter baulicher Zustand der Stallungen
  • Regelmäßige Schadnagerbekämpfung
  • Eierkartons nur einmal verwenden

Diese, wie auch weitere Hinweise, finden Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) sowie des Landkreises Gifhorn.

Dr. Ann-Kathrin Mork, Leiterin der Abteilung Veterinärwesen des Landkreises Gifhorn, appelliert daher an alle Geflügelhalter sich jetzt schon auf eine Aufstallung des Geflügels vorzubereiten und falls noch nicht erfolgt, das vorhandene Geflügel anzumelden. Die Abteilung Veterinärwesen ist unter der E-Mail-Adresse veterinaeramt(at)gifhorn.de oder unter der Telefonnummer 05371/82-391 zu erreichen.