Distanzlernen für Grundschüler, Abschlussjahrgänge bleiben im Wechselbetrieb an Schulen

veröffentlicht: am 15.01.2021     Presseinformation

Angesichts der bestehenden Infektionslage im Landkreis Gifhorn hat der Krisenstab in der gestrigen Sitzung entschieden, dass die Grundschulen im Landkreis Gifhorn weiterhin bis einschließlich 29. Januar 2021 im Distanzunterricht (Szenario C) bleiben.

Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen weiterhin ausschließlich zu Hause lernen, wobei eine Notbetreuung durch die jeweilige Schule sicherzustellen ist. Der Landkreis Gifhorn hat hierbei eine Abwägung zwischen dem Infektionsgeschehen und der pädagogischen sowie sozialen Aspekte vorgenommen. Auch die Frage der Beförderung der Schülerinnen und Schüler sowie der räumlichen Situation sind in die Entscheidungsfindung eingeflossen.

Für den Sekundarbereich (ab Klasse 5) stellt sich die Situation etwas anders dar. Die Verordnung des Landes Niedersachsen vom 8. Januar 2021 sieht für die 9. und 10. Schuljahrgänge und dem Sekundarbereich II, soweit an der Schule in Lerngruppen dieser Schuljahrgänge im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind, vor, dass zum 11. Januar 2021 im Wechselbetrieb (Szenario B) der Unterricht aufgenommen wird. Bereits in der laufenden Woche nehmen die betroffenen Schülerinnen und Schüler im Wechsel von Präsenzunterricht in der Schule und verpflichtendem Distanzunterricht zuhause mit geteilten Lerngruppen und Mindestabstand auch zwischen den Schülerinnen und Schülern am Unterricht teil. Der Stab des Landkreises Gifhorn hat mit Sicht auf das Infektionsgeschehen die aktuelle Beschulung für die entsprechenden Jahrgänge erörtert. Als Ergebnis hat der Landkreises Gifhorn nach einem Abwägungsprozess auch im Hinblick auf die Landes- und Bundesregelungen für den Sekundarbereich davon abgesehen einen Wechsel in das Szenario C anzuordnen.

Damit entspricht der Landkreis Gifhorn der Linie auf Landes- und Bundesebene, dass Nachteile für Prüfungen in Abschlussklassen durch eine eingeschränkte Vermittlung des Lehrstoffes beispielsweise in Fremdsprachen möglichst vermieden werden sollen.