Das Gewerbeamt des Landkreises Gifhorn zieht Bilanz

veröffentlicht: am 09.10.2020     Presseinformation

1.155 Kontrollen führte das Gewerbeamt des Landkreises Gifhorn gemeinsam mit den Gebietseinheiten und der Polizei seit Ende März durch. Nach rund sechs Monaten zieht das Gewerbeamt nun eine erste Bilanz.

Im Vordergrund der Kontrollen stand stets die Aufklärung der Betriebe über die geltenden Regelungen und Maßnahmen der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen. Bei Verstößen wurden die Kontrolleurinnen und Kontrolleure beratend tätig und entwickelten gemeinsam mit den Betreiberinnen und Betreibern vor Ort Lösungen zum Abstellen der Mängel. Diese Vorgehensweise sollte sich auszahlen. Die fälligen Nachkontrollen verliefen in der Vielzahl zufriedenstellend. Die meisten Betriebe hielten sich an die Vorgaben. Lediglich in rund zehn Fällen wurden Verstöße gegen die Corona-Auflagen festgestellt, die ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich gezogen haben. Die Verfahren laufen derzeit noch.


„Diese Bilanz ist sehr erfreulich“, stellt auch Landrat Dr. Andreas Ebel fest. „Es zeigt, dass den Betreiberinnen und Betreibern im Landkreis Gifhorn die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger wichtig ist. Der größtenteils verantwortungsbewusste Umgang mit den Corona-Regelungen hat auch seinen Anteil an unseren verhältnismäßig geringen Infektionszahlen. Der Landkreis Gifhorn ist gemeinsam stark.“
Auch die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Gifhorn können zum Einhalten der Regelungen beitragen. Gerade mit Blick auf die kommende kalte Jahreszeit, müssen auch Gastronomiebetriebe wieder vermehrt ihre Innenräume nutzen. Trägt die dienstleistende Person eine Mund-Nasen-Bedeckung? Habe ich die Möglichkeit mir meine Hände zu waschen oder zu desinfizieren? Wird der Mindestabstand zwischen den Tischen eingehalten? Wurden meine Kontaktdaten aufgenommen? – Diese Fragen können sich alle Gäste stellen, um zu überprüfen, ob ein Gastronomiebetrieb die wesentlichen, geltenden Corona-Vorgaben einhält. Bei erkannten Verstößen können die Besucher die Gastronomen auf die Mängel hinweisen. Auf diese Weise kann jede Person etwas zu seinem eigenen Schutz tun. Denn es sollte im Interesse eines jeden sein, dass das Gesundheitsamt, im Fall eines Infektionsgeschehens, schnellst möglich alle Kontaktpersonen ermittelt und die Infektionsketten unterbricht.


Die durchgeführten Kontrollen bezogen sich auf alle Gebietseinheiten des Landkreises Gifhorn im Bereich Gewerbe. Kontrolliert wurde unter anderem in Friseurbetrieben, Kosmetikstudios, Spielhallen und in der Gastronomie.

Mehrere Merkblätter für Gewerbetreibende sowie ein Merkblatt zur Erstellung eines Hygienekonzeptes sind zum Download auf https://www.gifhorn.de/der-landkreis/presseportal/coronavirus-aktuelle-informationen/informationen/ erhältlich.