Breitbandausbau über Privatwege: Landkreis Gifhorn übernimmt Kosten für Sammelleitungen

veröffentlicht: am 22.01.2020     Presseinformation

Der Landkreis Gifhorn blickt auf ein erfolgreiches Vermarktungsjahr 2019 zurück. So haben die bisherigen drei abgeschlossenen Vermarktungscluster allesamt die Quote von 60 Prozent erreicht. Seit Mitte November befindet sich das vierte Cluster, bestehend aus der Samtgemeinde Isenbüttel, der Stadt Gifhorn und der Gemeinde Sassenburg in der Vermarktung. Im Zuge der Vermarktung kamen vermehrt Fragen aus der Ortschaft Neudorf-Platendorf zum Ablauf und zur Kostenübernahme des Ausbaus – insbesondere die Kostenübernahme bei Privatwegen – auf. 
 

Ein Großteil der Zufahrtswege in Neudorf-Platendorf sind Privatwege, wodurch anschlussberechtigte Bürgerinnen und Bürger nicht eindeutig die im Projekt inbegriffenen kostenfreien Verlegearbeiten auf dem Grundstück von 20 Metern erreichen. Bei vielen Anrainern von Privatwegen kamen daher Zweifel auf, ob sie aufgrund dieser Sachlage einen Auftrag bei GIFFInet einreichen. Immerhin kann sich ein Privatweg um mehrere hundert Meter strecken und somit die Kostengrenze von 20 Metern weit überschreiten. 

Der Landkreis Gifhorn hat diesbezüglich entschieden, dass Privatwege, für die der Regiebetrieb Breitband des Landkreises Gifhorn vertraglich und unentgeltlich ein Leitungsrecht erhält, im Rahmen dieses Projektes als öffentlicher Raum anerkannt werden. Das bedeutet, dass der Landkreis Gifhorn in diesen Fällen die Kosten der Verlegung der Sammelleitungen auf Privatwegen trägt. 

Die Kostenübernahme der 20 Meter von der Grundstücksgrenze bis zur Gebäudewand werden erst ab dem Punkt gewertet, an dem der Stich aus der Sammelleitung auf das jeweilige Grundstück erfolgt – so wie es bei allen anderen Gebäuden an öffentlichen Straßen auch üblich ist. Dies wird abhängig von der Bodenbeschaffenheit in geschlossener oder aber in offener Bauweise durchgeführt.

„Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ich wurden auf der Informationsveranstaltung in Neudorf-Platendorf auf diese Sachlage aufmerksam. Ich denke, wir haben zeitnah eine optimale Lösung gefunden“, kommentierte Landrat Dr. Andreas Ebel die aufgestellte Regelung.

Alle Bürgerinnen und Bürger aus Neudorf-Platendorf werden zusätzlich noch einmal per Post über diese Neuregelung informiert. „Ich bin zuversichtlich, dass diese Regelung den Bürgerinnen und Bürgern hilft und hoffe entsprechend auf die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger nun einen Auftrag bei GIFFInet einzureichen“, teilte Landrat Dr. Andreas Ebel mit.  

Bis zum 29. Februar 2020 haben die Bürgerinnen und Bürger des vierten Vermarktungsclusters noch die Möglichkeit einen kostenfreien Glasfaseranschluss zu erhalten, indem sie bei GIFFInet einen Auftrag einreichen. Nur wenn bis dahin die Mindestanschlussquote von 40 Prozent erreicht wird, kann der Glasfaserausbau erfolgen. Wer sich unsicher ist, ob er einen Auftrag einreichen kann, kann dies unkompliziert über den Verfügbarkeitscheck auf www.giffinet.de selbstständig herausfinden.

Die Kostenübernahme für die Verlegung auf Privatwegen bietet der Landkreis auch bei Grundstücken aus den Vermarktungsclustern 1 bis 3 an, sofern sie anschlussberechtigt sind. Um allen Bürgerinnen und Bürgern die gleiche Chance geben zu können, wird in diesen Fällen keine Mehraufwandspauschale in Höhe von 299,00 Euro erhoben. Diese Pauschale entfällt ausdrücklich nur, wenn das betroffene Grundstück an einem Privatweg liegt.

Für weitere Informationen zum Thema „Vertragsabschluss“ wenden Sie sich bitte telefonisch an GIFFInet unter der Telefonnummer 0800 55 66 022 oder per E-Mail an info@giffinet.de.