Breitbandausbau in der Samtgemeinde Papenteich - Ausschreibungsverfahren wird aufgehoben und muss neu gestartet werden

veröffentlicht: am 28.11.2022     Presseinformation

Der Landkreis Gifhorn erhält für die Glasfasererschließung von Marktlücken im gesamten Kreisgebiet (weiße Flecken) Fördermittel des Bundes und des Landes Niedersachsen. Diese Fördermittel bezieht der Landkreis, da ein Ausbau durch den Markt aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgt. Für die Erschließung wurde das Kreisgebiet in acht Baulose unterteilt. Während in sieben Baulosen die Baumaßnahmen bereits gestartet und teils abgeschlossen sind, konnte der Auftrag für das Baulos 8 nicht vergeben werden. Das Baulos 8 umfasst die Ortschaften Abbesbüttel, Bechtsbüttel, Groß Schwülper, Rothemühle, Walle, Lagesbüttel, Rolfsbüttel und Warmbüttel. Nun teilt der Landkreis Gifhorn mit, dass die Ausschreibung aufgehoben und neugestartet werden muss.

Das Baulos 8 sollte bereits im vergangenen Jahr beauftragt werden. Im Zuge dieses Vorhabens rügte ein unterlegener Bieter das Vorhaben der Kreisverwaltung – der Sachverhalt ging über die Vergabekammer bis vor das OLG Celle, sodass sich ein mehrmonatiger Prozess entwickelte. Schließlich setzte das OLG Celle das Verfahren wieder in die Prüfphase zurück. Eine Beauftragung kann unter den gegebenen Umständen jedoch nicht mehr erfolgen.


Im Zuge der Thematik Glasfaserausbau wird nach wie vor zwischen weißen, also förderfähigen, und schwarzen, nicht förderfähigen, Flecken unterschieden. Diese erklärt der Landkreis in einer gesonderten Presseinformation.


Bereits im vergangenen Jahr wurden nahezu alle Verbindungsstrecken zwischen den Ortschaften durch eigenwirtschaftlich agierende Telekommunikationsunternehmen mit Glasfaser bestückt um die schwarzen Flecken versorgen zu können. Dies sind Adressen die der Landkreis Gifhorn nicht ausbauen darf. „Grundsätzlich kann der Landkreis Gifhorn an dieser Stelle seine Leitungen vorab mitverlegen lassen. In diesen Fällen wurden die Leitungen des Privatunternehmens jedoch zulässigerweise in Minderdeckung verlegt. Dies deckt sich nicht mit unseren Vorgaben, in mindestens 60 bis 80 Zentimetern Tiefe zu verlegen, sodass keine Mitverlegung realisiert werden konnte. Eine Mitnutzung dieser Trassen ist aufgrund der zu flachen Verlegetiefe ebenfalls nicht möglich“, erklärt Landrat Tobias Heilmann die problematische Entwicklung. Bei allen Verlegemaßnahmen für den geförderten Ausbau ist zusätzlich eine umfangreiche Dokumentation vorzunehmen – ein Prozess, an den die Privatunternehmen nicht gebunden sind. Vor allem der zeitliche Aufwand diese anzufertigen ist für viele Unternehmen ein Ausschlusskriterium, da es den eigenen Ausbau verzögert.


Durch die nunmehr bestückten Wege fällt die Option einer offenen Bauweise an vielen Strecken weg. Dadurch müssen ausgeschriebene Leistungspositionen soweit geändert werden, dass nicht mehr gewährleistet werden kann, mit der Zuschlagserteilung auch das wirtschaftlichste Angebot zu beauftragen. „Das Vergaberecht lässt uns an dieser Stelle leider keinen Spielraum, sodass die Aufhebung des Verfahrens unausweichlich ist. Wir diese Entwicklung sehr, können jedoch keine andere Entscheidung treffen“, teilt Landrat Tobias Heilmann mit.
Gleichermaßen teilt der Landkreis Gifhorn mit, dass ein Bieter die Aufhebung der Ausschreibung gerügt und einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Land Niedersachsens gestellt hat.


Der Landkreis wird die Öffentlichkeit bei weiteren Entwicklungen informieren und prüft intensiv, wie die Erschließung in der SG Papenteich nach Abschluss des Verfahrens vor der Vergabekammer realisiert werden kann.