Karte der Sperrzone bei Wesendorf.

Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen im Landkreis Gifhorn

veröffentlicht: am 17.08.2022     Presseinformation

Bei Bienenvölkern eines Imkers im Bereich der Gemeinde Wesendorf wurde die Amerikanische Faulbrut der Bienen festgestellt.

Bei dieser Erkrankung handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch das sporenbildende Bakterium Paenibacillus larvae verursacht wird und zum Absterben des Bienenvolkes führen kann.
Die Erkrankung befällt ausschließlich die Brut der betroffenen Bienenvölker, während erwachsene Bienen nicht angesteckt werden können. Diese sind aber an der Verbreitung des Krankheitserregers beteiligt.
Für den Menschen ist das Bakterium völlig ungefährlich.


Um eine Verschleppung der Tierseuche zu verhindern, hat der Landkreis Gifhorn rund um den betroffenen Bienenstand einen Sperrbezirk eingerichtet.
In dem betroffenen Gebiet dürfen die Bienenvölker nicht mehr versetzt werden. Lebende und tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs und Futtervorräte dürfen nicht aus den Bienenständen herausgebracht werden. Bienenvölker dürfen auch nicht in den Sperrbezirk hineingebracht werden.

 

Beschreibung Sperrgebiet Wesendorf:


Im Norden:
Den Feldweg vom Beberbach nach Westerholz in Richtung Wesendorf folgend. Über die Verlängerung Fuhrenmoor in Richtung Kläranlage und von dort weiter an der Bebauungsgrenze zur K7.
Im Westen:
Auf der K 7 in Richtung Süden bis zum Feldweg gegenüber der Handwerkerstraße.
Im Süden:
Von dem Feldweg der Gemeindegrenze zwischen Wesendorf/Wagenhoff in östliche Richtung entlang bis zur Ise folgend.
Im Osten:
Der Ise in Richtung Nord-Ost bis zum Beberbach folgen. Die östliche Grenze des Sperrgebietes läuft dann weiter entlang des Beberbachs bis zum Feldweg nach Westerholz.


Besitzerinnen und Besitzer von Bienenvölkern müssen ihre Bienen melden


Alle Bienenvölker der Imker in diesem Gebiet müssen, soweit das noch nicht erfolgt ist, amtlich untersucht werden. Weiterhin müssen alle Imker mit Völkern in diesem neu ausgewiesenen Gebiet diese unter Angabe der Zahl und des genauen Standortes der Völker bei der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Gifhorn, Schloßplatz 1, 38518 Gifhorn schriftlich oder telefonisch (05371/82-394) melden.


Auch außerhalb des im Landkreis Gifhorn vorhandenen Sperrgebietes weist der Landkreis Gifhorn auf die dauerhafte Verpflichtung aller Imker hin, alle Bienenstände im Landkreis Gifhorn erfassen zu lassen. Hierzu müssen die Imker ihre Bienenvölker unter Angabe der Zahl und des Standortes dem Veterinäramt des Landkreises Gifhorn mitteilen. Eine Registriernummer für den Standort wird dann ausgegeben. In der Vergangenheit musste festgestellt werden, dass ein Teil der Imker dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung zur Meldung der Bienenvölker stellt nach der Bienenseuchenverordnung eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld geahndet.