Anpassung der Regeln für Notbetreuung während der Osterferien

veröffentlicht: am 27.03.2020     Presseinformation

Die Osterferien stehen vor der Tür. Für viele Eltern bedeutet das, sich erneut Gedanken über die Betreuung ihrer Kinder zu machen. Der Landkreis Gifhorn bittet in diesem Zusammen-hang darum, dass sich die Eltern weiterhin so diszipliniert wie bisher verhalten, und ihre Kinder nur dann in Notfallgruppen bringen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt.

Hintergrund ist, die Infektionsketten so gering wie möglich zu halten. Dazu gehört auch, so wenig Gruppen wie möglich zu bilden, um eine Ansteckung mit dem Coronavirus zu verhindern.

Aufgrund der bisherigen Inanspruchnahme der Notfallgruppen in Schulen und Kitas hat der Landkreis Gifhorn die Regeln für die Notfallbetreuung während der Osterferien (30.03.2020 – 14.04.2020) angepasst.

Um die Funktionsfähigkeit des Staates aufrechtzuerhalten, können ab sofort auch Eltern schulpflichtiger Kinder eine Notbetreuung bei geschlossenen Schulen in Anspruch nehmen, wenn nur ein Elternteil im Bereich der kritischen Infrastruktur, insbesondere im Gesundheits-bereich, tätig ist und ohne Notbetreuung ein Elternteil seinem Beruf nicht nachkommen könnte.

In Einzelfällen müssen vor Ort Absprachen zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmerin und Arbeit-nehmer und der notbetreuenden Stelle getroffen werden, um auch Härtefällen entgegen zu kommen.

Hinsichtlich der Notbetreuung in sämtlichen Kindertageseinrichtungen und Kinderhorten bleibt es grundsätzlich bei der Regelung, dass beide Erziehungsberechtigten jeweils in einer kritischen Infrastruktur tätig sein müssen oder ein Erziehungsberechtigter ist in einer Be-rufsgruppe kritischer Infrastruktur tätig und der andere Erziehungsberechtigte muss einen Härtefall (bspw. Verdienstausfall oder gesundheitliche Schwierigkeiten) nachweisen.

Zu den Berufsgruppen der kritischen Infrastrukturen gehören insbesondere
•    Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Be-reich, 
•    Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuer-wehr,
•    Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug,
•    Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen
•    und vergleichbare Bereiche.

Die Frage, ob ein vergleichbarer Beruf vorliegt, prüft der Fachbereich Jugend anhand ent-sprechender Nachweise.

Landrat Dr. Andreas Ebel richtet in diesem Zusammenhang ein Lob an alle Eltern im Land-kreis Gifhorn: „Bisher haben wir die Rückmeldung erhalten, dass die Eltern die Betreuung ihrer Kinder größtenteils selbst regeln. Individuelle Lösungen begrüßen wir. Das ist wieder ein kleiner Beitrag den jeder leisten kann, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudäm-men.“