Aktueller Sachstand zur Ukraine-Hilfe

veröffentlicht: am 31.05.2022     Presseinformation

Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine geht unvermittelt weiter. Dies führt auch weiterhin dazu, dass viele Ukrainerinnen und Ukraine im Landkreis Gifhorn Schutz und Zuflucht suchen.

Aktuell hat die Kreisverwaltung Kenntnis über 1.708 Ukrainerinnen und Ukrainer im Kreisgebiet. In der Gemeinschaftsunterkunft Ehra-Lessien sind derzeit 259 Personen untergebracht (Gesamtkapazität: 453). Außerdem sind 1.449 Personen in Privatunterkünften (bei Freunden/Verwandten) untergekommen, davon wurden 482 Personen durch die Kreisverwaltung in dezentrale Wohnungen vermittelt (alle Stand: 30.05.2022). Die Kreisverwaltung bittet weiterhin darum, dass sich alle Personen – die bei Freunden oder Verwandten unterkommen – sich über das Kontaktformular auf: www.gifhorn.de/index.php anmelden.
Derzeit liegen der Kreisverwaltung Leistungsanträge von 1.540 Personen vor, diese münden in 807 Bedarfsgemeinschaften (Familien). Hiervon erfolgt für rund 82 Prozent bereits eine Auszahlung, weitere 13 Prozent sind auszahlungsbereit. Außerdem hat die Ausländerbehörde bis auf wenige Ausnahmen alle bekannten Personen mit einer Fiktionsbescheinigung versorgt.


Ab sofort haben ukrainische Geflüchtete auch die Möglichkeit, Online-Termine für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis zu buchen: termine-reservieren.de/termine/gifhorn/. Termine werden immer montags durch die Kreisverwaltung freigeschaltet. Angesichts der hohen Zahl von ukrainischen Flüchtlingen muss darauf hingewiesen werden, dass die Terminvergabe und Bearbeitung einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen wird.
Die Kreisverwaltung weist zudem darauf hin, dass alle ukrainischen Geflüchteten – die keinen biometrischen Reisepass besitzen – Kontakt zur ukrainischen Botschaft aufnehmen sollten, um einen Identitätsnachweis zu erhalten. Das ukrainische Generalkonsulat ist erreichbar unter: konsulate-hamburg.de/ukraine-konsulat-in-hamburg/.
Die Kreisverwaltung bittet um Verständnis, dass geflüchtete Personen – die bisher privat untergebracht worden sind – nicht in der Gemeinschaftsunterkunft Ehra aufgenommen werden können. Der Landkreis Gifhorn unterstützt jedoch bei der Vermittlung von Geflüchteten in dezentralen Wohnraum. Privatpersonen, die aktuell Personen bei sich untergebracht haben, können sich mit ihrem Anliegen Postfach ukrainehilfe@gifhorn.de wenden.
Aktuellen Situation an Schulen:
Seitens der Kreisverwaltung erfolgt eine regelmäßige Abfrage aller Schulen im Kreisgebiet. Mit Stichtag 30. Mai 2022 wurden insgesamt 325 Schüler/innen an den Schulen zurückgemeldet. Davon werden 147 in elf separaten Sprachlernklassen, die übrigen 178 in bestehenden Klassenverbänden beschult.

 

Übergang in das Sozialgesetzbuch II und XII:
Ab dem 1. Juni 2022 werden die ukrainischen Geflüchteten vom
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in das Sozialgesetzbuch (SGB) II bzw. XII überführt.
Erste Abstimmungsgespräche zwischen Kreisverwaltung und Jobcenter haben bereits
stattgefunden. Der Gesetzesübergang hat auch zur Folge, dass künftig das Jobcenter für die
Betreuung der ukrainischen Geflüchteten zuständig ist. Hierfür ist von den Geflüchteten
Personen, sofern sie im Zeitraum bis zum 31.05.2022 eine Fiktionsbescheinigung erhalten
haben, zeitnah ein Antrag beim Jobcenter zu stellen. Auf Grund der regelmäßig bestehenden
Wohnsitzauflage ist hier im Landkreis Gifhorn das Jobcenter, Ribbesbütteler Weg 2, 38518
Gifhorn im Landkreis Gifhorn der zuständige Ansprechpartner.


Für den Übergang zum Jobcenter ist ein Übergangszeitraum festgelegt. Längstens bis zum
31.08.2022 werden die Leistungen nach dem AsylblG weitergezahlt, sofern die
Leistungsgewährung beim Jobcenter noch nicht erfolgt ist. Nach Antragsstellung beim
Jobcenter und der Bearbeitung des Antrages erhält die Kreisverwaltung eine Rückmeldung
über die anstehende Leistungsauszahlung und stellt die Leistungsgewährung nach dem
AsylblG ein. Die bis dahin erbrachten Leistungen werden zwischen den Leistungsträgern
verrechnet. So soll ein reibungsloser Übergang zwischen den Rechtsgebieten gefördert
werden. Eine Leistungsgewährung nach dem AsylbLG über den 31.08.2022 hinaus ist
rechtlich nicht vorgesehen. Um einen reibungslosen Übergang gewährleisten zu können, ist
daher eine frühzeitige Antragstellung beim Jobcenter sehr wichtig.


Personen, die ihre nach dem 01.06.2022 einreisen, ihre Fiktionsbescheinigung erhalten ohne
zuvor einen Antrag auf Leistungen nach dem AsylblG zu stellen sind unverzüglich nach dem
SGB II leistungsberechtigt sofern sie die weiteren Leistungsvoraussetzungen (z.B. noch nicht
Erreichen der Altersgrenze für den Renteneintritt) erfüllen.
Liegt eine Fiktionsbescheinigung nicht vor, besteht ein Anspruch auf Leistungen nach dem
AsylblG. Der Übergang zum Jobcenter erfolgt dann ab dem Folgemonat, der auf die
Ausstellung der Fiktionsbescheinigung folgt.


Das Jobcenter hat die im Landkreis Gifhorn erfassten Ukrainerinnen und Ukrainer bereits
angeschrieben und mit Antragsformularen versorgt. Die Personen sind angehalten, die
Unterlagen schnellstmöglich ausgefüllt zurückzusenden. Dem Antrag sollen möglichst
folgende Unterlagen in Kopie beigefügt werden: Pass, Fiktionsbescheinigung, Mitteilung bei
welcher Krankenkasse versichert werden soll (eine Mitgliedsbescheinigung ist nicht
notwendig) und eine Bankverbindung. Bei Flüchtlingen – die bereits in einer eigenen
Wohnung leben – zusätzlich: eine Meldebescheinigung, den Mietvertrag und ein
unterschriebenes Merkblatt zu den Kosten der Unterkunft.


Auf der Homepage des Jobcenters www.jobcentergifhorn.de sind entsprechende Hinweise für
ukrainische Flüchtlinge aufgeführt. Das Jobcenter ist unter der Mailadresse jobcentergifhorn@
jobcenter-ge.de und telefonisch unter 05371/594-444 (Montag bis Freitag von 8:00
bis 12:00 Uhr) zu erreichen. Die Anträge können gerne per Post an das Jobcenter (
Ribbesbütteler Weg 2, 38518 Gifhorn) geschickt werden. Eine persönliche Abgabe ist derzeit
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag ebenfalls von 8:00 bis 12:00 Uhr möglich. Dieses
ist in der Regel mit Wartezeiten verbunden, so dass möglichst die digitalen Kanäle genutzt
werden sollten (siehe auch Homepage).


Der Antragsrücklauf gestaltet sich sehr positiv und die Mitarbeitenden des
Leistungsbereiches arbeiten mit Hochdruck daran, die Zahlungen kurzfristig zu bewilligen.
Gemeinsam mit dem Landkreis Gifhorn wurde ein Übergabeverfahren vereinbart, sodass
keine geflüchtete Person ab Juni 2022 befürchten muss, ohne Geldleistungen zu sein.

 

Sachspenden benötigt:
Für die Gemeinschaftsunterkunft Ehra-Lessien bittet die Kreisverwaltung um Sachspenden.
Benötigt wird vor allem Duschgel, Shampoo und Handseife; Feuchttücher, Waschpulver und
Babynahrung; Teller, Besteck (ausschließlich Messer, Gabel, Löffel), Gläser (ausschließlich
Trinkgläser, keine Sektgläser, etc.), Tassen sowie Föhn(e) und Wasserkocher.


Vermittlung in dezentralen Wohnraum:
Die Kreisverwaltung arbeitet weiterhin daran, schutzsuchende Personen nach der Ankunft in
Ehra-Lessien schnellstmöglich in dezentralen Wohnraum zu vermitteln. Privatpersonen und
Vermieter können sich mit Angeboten auch weiterhin an das Postfach
ukrainehilfe@gifhorn.de wenden.


Die Vermittlung in dezentralen Wohnraum ist arbeitsintensiv und umfangreich. Die
Kreisverwaltung sichtet gemeinsam mit den Gebietseinheiten die Angebote, nimmt Kontakt
zu den Vermietern auf, prüft die preisliche Angemessenheit, koordiniert
Wohnungsbesichtigungen, organisiert die rechtzeitige Unterstützungszahlung und prüft die
Gewährung von Beihilfen. Durch eine interne Reorganisation der Arbeitsweise konnte die
Anzahl der Umzüge in den letzten Wochen deutlich gesteigert werden.