Aktueller Sachstand zur Ukraine-Hilfe

veröffentlicht: am 10.05.2022     Presseinformation

Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine geht unvermittelt weiter. Dies führt auch weiterhin dazu, dass viele Ukrainerinnen und Ukraine im Landkreis Gifhorn Schutz und Zuflucht suchen.

Aktuell hat die Kreisverwaltung Kenntnis über 1.597 Ukrainerinnen und Ukrainer im Kreisgebiet. In der Gemeinschaftsunterkunft Ehra-Lessien sind derzeit 309 Personen untergebracht (Gesamtkapazität: 453). Außerdem sind 1.288 Personen in Privatunterkünften (bei Freunden/Verwandten) untergekommen, davon 282 Personen wurden durch die Kreisverwaltung in dezentrale Wohnungen vermittelt (alle Stand: 10.05.2022). Die Kreisverwaltung bittet weiterhin darum, dass sich alle Personen – die bei Freunden oder Verwandten unterkommen – sich über das Kontaktformular auf: https://www.gifhorn.de/index.php?id=838 anmelden.

Der Landkreis Gifhorn hat in den letzten Wochen die Abteilung für Leistungsanträge verstärkt, wodurch nun mehr Anträge schneller bearbeitet werden können. Aktuell gibt es 741 Bedarfsgemeinschaften (Familien). Hiervon erfolgt für 61 Prozent bereits eine Auszahlung, weitere 28 Prozent sind auszahlungsbereit.

Darüber hinaus sind dem Landkreis Gifhorn kreisweit 250 ukrainische Schülerinnen und Schüler bekannt. Insgesamt wurden neun Sprachlernklassen bzw. Willkommensklassen eingerichtet. An BBS I und BBS II wurden zwei SPRINT-Klassen eingerichtet. Außerdem wurden auch Schüler/innen in bestehende Klassen- und Kursverbände aufgenommen. Die Kreisverwaltung übernimmt künftig die Koordination zur Verteilung auf die Grundschulen und informiert entsprechend die Eltern der Kinder. Die Schülerbeförderung erfolgt über den Linienverkehr des ÖPNV und wird bedarfsgerecht angepasst.

 

Sachspenden benötigt:

Für die Gemeinschaftsunterkunft Ehra-Lessien bittet die Kreisverwaltung um Sachspenden. Benötigt wird vor allem Duschgel, Shampoo und Handseife; Feuchttücher, Waschpulver und Babynahrung; Teller, Besteck (ausschließlich Messer, Gabel, Löffel), Gläser (ausschließlich Trinkgläser, keine Sektgläser, etc.), Tassen sowie Föhn(e) und Wasserkocher.

 

Vermittlung in dezentralen Wohnraum:

Die Kreisverwaltung arbeitet weiterhin daran, schutzsuchende Personen nach der Ankunft in Ehra-Lessien schnellstmöglich in dezentralen Wohnraum zu vermitteln. Privatpersonen und Vermieter können sich mit Angeboten auch weiterhin an das Postfach ukrainehilfe(at)gifhorn.de wenden.

Die Vermittlung in dezentralen Wohnraum ist arbeitsintensiv und umfangreich. Die Kreisverwaltung sichtet gemeinsam mit den Gebietseinheiten die Angebote, nimmt Kontakt zu den Vermietern auf, prüft die preisliche Angemessenheit, koordiniert Wohnungsbesichtigungen, organisiert die rechtzeitige Unterstützungszahlung und prüft die Gewährung von Beihilfen. Durch eine interne Reorganisation der Arbeitsweise konnte die Anzahl der Umzüge in den letzten Wochen deutlich gesteigert werden.

 

Erfassung der Personen:

Bisher konnten ein Großteil der Ukrainerinnen und Ukrainer durch den Landkreis Gifhorn erfasst werden. Denn grundsätzlich ist ein Aufenthalt in Deutschland nur mit einem elektronischen Aufenthaltstitel (ähnlich eines Personalausweises) möglich. Hierfür müssen bei allen Personen ab sechs Jahren biometrische Daten (Fingerabdrücke, Foto) erhoben werden. Anschließend nimmt der Fertigungsprozess des Ausweises bei der Bundesdruckerei rund drei Wochen in Anspruch.

Eine kurzfristige Ausstellung des Aufenthaltstitels in Kartenform ist daher nur schwer zu gewährleisten. Die ukrainischen Geflüchteten erhalten jedoch übergangsweise eine sogenannte Fiktionsbescheinigung, die den rechtlichen Status dokumentiert, die Beantragung von Leistungszahlungen sowie das Arbeiten und den Besuch von Sprachkursen ermöglicht. Der überwiegende Teil der Ukrainerinnen und Ukrainer hat bereits eine Fiktionsbescheinigung erhalten. Die Kreisverwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, alle Ukrainerinnen und Ukrainer bis Mitte Mai 2022 vollständig zu erfassen und mit den notwenigen Bescheinigungen zu versorgen. Anschließend soll die Beantragung von Aufenthaltserlaubnissen erfolgen. Aufgrund der Vielzahl an geflüchteten Personen (über 1.500) wird dies jedoch mindestens fünf Monate in Anspruch nehmen.

 

Weitere Vorgehensweise:

Durch den Gesetzgeber ist ein Übergang der ukrainischen Geflüchteten vom Asylbewerberleistungsgesetzt (AsylbLG, Kreisverwaltung) ins Sozialgesetzbuch II (SGB II, Jobcenter) zum Juni 2022 vorgesehen. Erste Abstimmungsgespräche mit dem Jobcenter zur Gestaltung des Übergangs haben stattgefunden. Ziel ist es dabei, einen fließenden Wechsel zu organisieren. Mit dem Jobcenter ist abgestimmt, dass dieses darüber informiert, ab wann welche Fälle in die Zuständigkeit des Jobcenters fallen. Aktuell besteht hierfür aber noch keine Rechtsgrundlage. Derzeit wird auch eine Übergangsfrist von mehreren Monaten diskutiert.