Aktueller Sachstand zum kostenlosen Testangebot

veröffentlicht: am 18.03.2021     Presseinformation

Bund und Länder haben in ihrem Beschluss vom 3. März 2021 den Bürgerinnen und Bürgern einen wöchentlichen, kostenfreien Schnelltest auf das Corona-Virus in Aussicht gestellt.

Seitdem gibt es seitens Bund und Land bedauerlicherweise zahlreiche, sich widersprechende Aussagen zu der Thematik. Fakt ist, dass bis heute kein Konzept seitens des Landes Niedersachsen für ein kostenloses Testangebot erarbeitet wurde. Außerdem wurden erst zu Beginn dieser Woche die Rahmenvereinbarungen mit den zentralen Leistungserbringern, wie z. B. Ärztinnen und Ärzten oder Apotheken geschlossen.

Nach den Aussagen des Landes Niedersachsen wird davon ausgegangen, dass das Angebot eines kostenlosen, wöchentlichen Schnelltestes für die Bürgerinnen und Bürger in erster Linie durch niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Apotheken geleistet werden soll. Kommunale Testzentren können maximal eine Ergänzung darstellen. Der Bund hat in der überarbeiteten Fassung der Corona-Testverordnung diverse Berechtigte für die Erbringung der Leistung benannt. Dazu gehören u.a. die Ärzte, der öffentliche Gesundheitsdienst oder die von diesem beauftragte Leistungserbringer (z. B. Labore oder Hilfsorganisationen).

„Die unklaren Vorgaben des Landes Niedersachsen führen in den Kommunen zu vielen offenen Fragen“, nimmt Landrat Dr. Andreas Ebel das Land Niedersachsen in die Pflicht. „In der Kreisverwaltung sind wir bestrebt, Lösungen zu finden, damit die Diskussion nach der Zuständigkeit nicht zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger geführt wird. Um die Testzentren zu etablieren, bedarf es ein Zusammenwirken aller Ebenen: Land, Landkreise sowie der Städte und Gemeinden.“
Die kommunalen Testzentren müssen wohnortnah erreichbar sein. Außerdem könnten mehrere Testzentren die Besucherströme entzerren. Der Landkreis Gifhorn sieht in lokalen Testzentren auch eine lokale Mitverantwortung, die vor Ort getragen werden muss, wenn den Einwohnerinnen und Einwohnern ein solches Angebot unterbreitet werden soll.

Der Landkreis Gifhorn befindet sich bereits mit der Dachstiftung Diakonie in finalen Gesprächen über ein kommunales Testzentrum. Nach derzeitigem Stand kann das Testzentrum in der kommenden Woche den Betrieb aufnehmen. Der Landkreis Gifhorn ist auch weiterhin bereit, die Gebietseinheiten so gut es geht zu unterstützen. Mittlerweile befindet sich die Kreisverwaltung für weitere Testzentren in Vermittlungsgesprächen mit vier potentiellen Anbietern und stellt eine Verbindung zu den Gebietseinheiten her. Die Gebietseinheiten sind aus Sicht des Landkreises dann wiederum gefordert und müssen die Kriterien und Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf geeignete Räumlichkeiten, erfüllen. Die Kreisverwaltung hat die Gebietseinheiten gebeten, vor Ort auch nach lokalen Lösungen zu suchen. Das Gesundheitsamt berät darüber hinaus selbstverständlich bei der Einrichtung des Testzentrums vor Ort und prüft die Konzepte.

„Ich freue mich, dass wir mit der Dachstiftung Diakonie einen starken Partner gefunden haben, der für den Landkreis Gifhorn ein Testzentrum auf die Beine stellt“, sagt Landrat Dr. Andreas Ebel. „Auch mit weiteren Anbietern befinden wir uns in aussichtsreichen Gesprächen, sodass eine zügige Vermittlung zwischen Anbietern und den Gebietseinheiten erfolgen kann.“