Aktuelle Informationen zum Corona-Virus

veröffentlicht: am 01.06.2021     Presseinformation

Der Landkreis Gifhorn informiert an dieser Stelle regelmäßig über die aktuelle Entwicklung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf den Landkreis Gifhorn.

Aktuelle Fallzahlen zum Coronavirus für den Landkreis Gifhorn, basierend auf der Meldung des RKI mit Stand 01.06.2021, 3:11 Uhr:

  • Anzahl der positiv getesteten Personen: 6.045 (+ 2)
  • Anzahl der Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen: 54
  • Maßgebliche 7-Tage-Inzidenz: 30,6 (+ 1,1)
  • Todesfälle: 183 (+/- 0)

Anzahl der durchgeführten Tests durch das Gesundheitsamt Gifhorn: 24.786 (+ 78)

 

Aktuelle Situation in den Alten- und Pflegeheimen im Landkreis Gifhorn:

  • Laufende/aktive Fälle: 0
  • davon Neuinfektionen: 0
     

Aktuelle Corona-Regeln in Kürze (Corona-Verordnung über 50):

  • Grundsätzlich: Reduzierung von sozialen Kontakten, Abstandsgebot und Maskenpflicht
  • Kontaktbeschränkung: Ein Haushalt + zwei Personen eines weiteren Haushaltes; zugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt; Kinder bis einschließlich 14 Jahren dürfen sich in Gruppen mit max. 10 Personen treffen
  • Kindertagesstätten: Eingeschränkter Betrieb
  • Schulen: Wechselunterricht (Szenario B)
  • Sport:
    • Indoor-Sportangebote: Im Rahmen der Kontaktbeschränkung erlaubt; Fitnessstudios und Kletterhallen dürfen öffnen
    • Outdoor-Sportangebote: Gruppensport und Kontaktsport für Kinder bis einschließlich 18 Jahren (max. 30 Kinder und nicht wechselnde Gruppenzusammensetzung), Sport für Erwachsene nur kontaktlos möglich, negativer Test / vollständiger Impfnachweis / Genesenennachweis notwendig; Schwimm- und Reha-Kurse mit bis zu 20 Personen möglich
  • Einzelhandel: Zutritt mit negativem Testergebnis / vollständigen Impfnachweis / Genesenennachweis (ausgenommen Grundversorgung)
  • Gastronomie: Außen- und Innengastronomie (Auslastung 50%) erlaubt, negativer Test / vollständiger Impfnachweis / Genesenennachweis notwendig; Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr; Außer-Haus-Verkauf
  • Körpernahe Dienstleistungen: erlaubt; sofern die medizinische Mund-Nasen-Bedeckung nicht durchgängig getragen werden kann, ist ein negativer Test / vollständiger Impfnachweis / Genesenennachweis notwendig
  • Tourismus: mit begrenzter Kapazität möglich 
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen: Mit begrenzten Kapazitäten möglich; Testpflicht

 
Erleichterungen für vollständig geimpfte und genesene Personen:

  • Beschränkungen für private Zusammenkünfte sowie Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr
  • bei privaten Zusammenkünften mit anderen als geimpften oder genesenen Personen, gelten geimpfte oder genesene Personen nicht als weitere Person
  • Beschränkungen beim kontaktlosen Sport nach § 28b IfSG gelten nicht mehr
  • Ausnahmen von der nach Landesrecht vorgesehenen Quarantäne–Pflicht

 
Pflicht zur medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung:

  • Auf Parkplätzen des Einzelhandels
  • In Eingangsbereichen von Dienstleistungsbetrieben und dazugehörigen Parkplätzen
  • Im ÖPNV
  • Zulässige Tätigkeiten im Bereich der körpernahen Dienstleistungen
  • Auf Wochenmärkten

Maßnahmen nach den Allgemeinverfügungen des Landkreises Gifhorn:

  • Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in den Kreishäusern sowie auf zugehörigen Wegen und Parkplätzen

 
Corona-Hotlines

Bürgertelefon für allgemeine Fragen zur Allgemeinverfügung und deren Auswirkungen:

  • Telefonnummer: 0800/8282444
  • MO - DO von 9 bis 16 Uhr
  • FR von 8 bis 12 Uhr
  • SA von 10 bis 16 Uhr
  • SO von 10 bis 14 Uhr 

Zentrale Rufnummer für konkrete Infektionsfälle und den Pflegebereich:

  • Telefonnummer: 0800/8282555
  • MO - DO von 9 bis 16 Uhr
  • FR von 8 bis 12 Uhr
  • SA von 10 bis 16 Uhr
  • SO von 10 bis 14 Uhr 

 
Bitte beachten Sie weiterhin die folgenden Hinweise:

Bitte halten Sie sich weiterhin an die AHA-Regel

  • Abstand halten (mindestens 1,5 Meter)
  • Hygiene (regelmäßiges Händewaschen, Nies- und Hust-Etikette)
  • medizinische Masken 

 
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nachgewiesen. Die Inkubationszeit beträgt bis zu 14 Tage. Bei einer Erkrankung können Symptome einer Atemwegserkrankung auftreten, wie Fieber, Husten, Atemnot.