Aktuelle Informationen zum Corona-Virus

veröffentlicht: am 20.05.2021     Presseinformation

Der Landkreis Gifhorn informiert an dieser Stelle regelmäßig über die aktuelle Entwicklung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf den Landkreis Gifhorn.

Aktuelle Fallzahlen zum Coronavirus für den Landkreis Gifhorn, basierend auf der Meldung des RKI mit Stand 20.05.2021, 3:10 Uhr:

  • Anzahl der positiv getesteten Personen: 5.920 (+ 40)
  • Anzahl der Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen: 147
  • Maßgebliche 7-Tage-Inzidenz: 83,3 (- 8,5)
  • Todesfälle: 182 (+ 1)

Für den Landkreis Gifhorn muss ein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus vermeldet werden. Die Person gehört zur Gruppe der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger. Die Person ist bereits Ende Januar 2021 verstorben.

Anzahl der durchgeführten Tests durch das Gesundheitsamt Gifhorn: 24.026 (+ 159)

Anzahl Erst- und Zweitimpfungen gesamt (Stand 16.05.2021): 59.503 (+ 3.808)

Anzahl der der nachgewiesenen Corona-Mutation (Veröffentlichung einmal pro Woche): 1.047 (+ 104)

Aktuelle Situation in den Gebietseinheiten (aktuell Infizierte, Veröffentlichung einmal pro Woche):

  • Stadt Gifhorn: 72
  • Stadt Wittingen: 20
  • Gemeinde Sassenburg: 18
  • Samtgemeinde Boldecker Land: 28
  • Samtgemeinde Brome: 27
  • Samtgemeinde Hankensbüttel: 2
  • Samtgemeinde Isenbüttel: 33
  • Samtgemeinde Meinersen: 30
  • Samtgemeinde Papenteich: 22
  • Samtgemeinde Wesendorf: 30
  • Gesamt: 282

 

Aktuelle Situation in den Alten- und Pflegeheimen im Landkreis Gifhorn:

  • Laufende/aktive Fälle: 18
  • davon Neuinfektionen: 0
  • Aktuell betroffene Einrichtungen:
    • DRK Pflegewohnhaus; Calberlah
    • Seniorengut Sonnenheide; Groß Oesingen

 

Aktuelle Corona-Regeln in Kürze (Bundesnotbremse):

  • Grundsätzlich: Reduzierung von sozialen Kontakten, Abstandsgebot und Maskenpflicht
  • Ausgangssperre: 22:00 bis 5:00 Uhr; Sport ist alleine und im Freien von 22:00 bis 0:00 Uhr erlaubt (nicht auf oder in Sportanlangen)
  • Kontaktbeschränkung: Ein Haushalt + eine Person (1+1-Regel); zugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt
  • Kindertagesstätten: Eingeschränkter Betrieb
  • Schulen: Wechselunterricht (Szenario B)
  • Sport: Im Rahmen der 1+1-Regel erlaubt; Ausnahme: Kontaktfreier Gruppensport für Kinder bis einschließlich 14 Jahren (max. 5 Kinder) Trainerinnen und Trainer benötigen negativen Test / vollständigen Impfnachweis / Genesenennachweis
  • Einzelhandel: Click & Collect; Click & Meet mit negativem Testergebnis / vollständigen Impfnachweis / Genesenennachweis
  • Gastronomie: Außer-Haus-Verkauf
  • Körpernahe Dienstleistungen: Geschlossen; Ausnahme: medizinische, therapeutische, pflegerische oder seelsorgerische Anwendungen sowie Friseur und Fußpflege; für Friseur und Fußpflege ist ein negativen Test / vollständigen Impfnachweis / Genesenennachweis notwendig

 

Pflicht zur medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung:

  • Auf Parkplätzen des Einzelhandels
  • In Eingangsbereichen von Dienstleistungsbetrieben und dazugehörigen Parkplätzen
  • Im ÖPNV
  • Zulässige Tätigkeiten im Bereich der körpernahen Dienstleistungen
  • Auf Wochenmärkten

Maßnahmen nach den Allgemeinverfügungen des Landkreises Gifhorn:

  • MNB-Pflicht in der Fußgängerzone der Stadt Gifhorn (Marktplatz bis Schillerplatz)
  • Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in den Kreishäusern sowie auf zugehörigen Wegen und Parkplätzen

 
Corona-Hotlines

Bürgertelefon für allgemeine Fragen zur Allgemeinverfügung und deren Auswirkungen:

  • Telefonnummer: 0800/8282444
  • Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
  • Samstag und Sonntag von 10:00 bis 16:00 Uhr

Zentrale Rufnummer für konkrete Infektionsfälle und den Pflegebereich:

  • Telefonnummer: 0800/8282555
  • Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
  • Samstag und Sonntag von 10:00 bis 16:00 Uhr

 
Bitte beachten Sie weiterhin die folgenden Hinweise:

Bitte halten Sie sich weiterhin an die AHA-Regel

  • Abstand halten (mindestens 1,5 Meter)
  • Hygiene (regelmäßiges Händewaschen, Nies- und Hust-Etikette)
  • medizinische Masken 

 
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nachgewiesen. Die Inkubationszeit beträgt bis zu 14 Tage. Bei einer Erkrankung können Symptome einer Atemwegserkrankung auftreten, wie Fieber, Husten, Atemnot.