Aktuelle Informationen zum Corona-Virus

veröffentlicht: am 10.05.2021     Presseinformation

Der Landkreis Gifhorn informiert an dieser Stelle regelmäßig über die aktuelle Entwicklung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf den Landkreis Gifhorn.

Aktuelle Fallzahlen zum Coronavirus für den Landkreis Gifhorn, basierend auf der Meldung des RKI mit Stand 10.05.2021, 3:11 Uhr:

  • Anzahl der positiv getesteten Personen: 5.685 (+ 6)
  • Anzahl der Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen: 200
  • Maßgebliche 7-Tage-Inzidenz: 113,3 (+ 3,4)
  • Todesfälle: 180 (+/- 0)

Anzahl der durchgeführten Tests durch das Gesundheitsamt Gifhorn: 22.794 (+/- 0)

Wichtiger Hinweis:

Der Landkreis Gifhorn liegt mit dem heutigen Tag an einem Dreitagesabschnitt über einer 7-Tage-Inzidenz von 100. Damit gilt ab kommenden Mittwoch, 12. Mai 2021, die Bundesnotbremse gemäß Bundes-Infektionsschutzgesetz.
Über die Maßnahmen, die ab kommenden Mittwoch im Landkreis Gifhorn gelten, werden wir heute im Laufe des Tages informieren.

 

Aktuelle Situation in den Alten- und Pflegeheimen im Landkreis Gifhorn:

  • Laufende/aktive Fälle: 24
  • davon Neuinfektionen: 0
  • Aktuell betroffene Einrichtungen:
    • Haus Niedersachsen; Oerrel
    • DRK Pflegewohnhaus; Calberlah
    • Haus Empatica; Osloss

 

Aktuelle Corona-Regeln in Kürze:

  • Grundsätzlich: Reduzierung von sozialen Kontakten, Abstandsgebot und Maskenpflicht
  • Kontaktbeschränkung: Ein Haushalt + zwei Personen eines weiteren Haushaltes; zugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt
  • Kindertagesstätten: Eingeschränkter Betrieb
  • Schulen: Wechselunterricht (Szenario B)
  • Sport: Indoor-Sporteinrichtungen mit Kontaktbeschränkung und Hygienekonzept geöffnet; Outdoor-Sportanlagen dürfen mit Hygiene- und Testkonzept öffnen (Kontaktsport für Kinder bis einschließlich 17 Jahre in Gruppen bis max. 30 Kindern erlaubt; Erwachsene nur kontaktfreier Sport)
  • Einzelhandel: Geöffnet mit negativem Testergebnis
  • Gastronomie: Außer-Haus-Verkauf, Außengastronomie (mit negativem Testergebnis)

 
Pflicht zur medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung:

  • Auf Parkplätzen des Einzelhandels
  • In Eingangsbereichen von Dienstleistungsbetrieben und dazugehörigen Parkplätzen
  • Im ÖPNV
  • Zulässige Tätigkeiten im Bereich der körpernahen Dienstleistungen
  • Auf Wochenmärkten

Maßnahmen nach den Allgemeinverfügungen des Landkreises Gifhorn:

  • MNB-Pflicht in der Fußgängerzone der Stadt Gifhorn (Marktplatz bis Schillerplatz)
  • Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in den Kreishäusern sowie auf zugehörigen Wegen und Parkplätzen

 
Corona-Hotlines

Bürgertelefon für allgemeine Fragen zur Allgemeinverfügung und deren Auswirkungen:

  • Telefonnummer: 0800/8282444
  • Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
  • Samstag und Sonntag von 10:00 bis 16:00 Uhr

Zentrale Rufnummer für konkrete Infektionsfälle und den Pflegebereich:

  • Telefonnummer: 0800/8282555
  • Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
  • Samstag und Sonntag von 10:00 bis 16:00 Uhr

 
Bitte beachten Sie weiterhin die folgenden Hinweise:

Bitte halten Sie sich weiterhin an die AHA-Regel

  • Abstand halten (mindestens 1,5 Meter)
  • Hygiene (regelmäßiges Händewaschen, Nies- und Hust-Etikette)
  • medizinische Masken 

 
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nachgewiesen. Die Inkubationszeit beträgt bis zu 14 Tage. Bei einer Erkrankung können Symptome einer Atemwegserkrankung auftreten, wie Fieber, Husten, Atemnot.