Aktuelle Informationen zum Corona-Virus

veröffentlicht: am 08.06.2021     Presseinformation

Der Landkreis Gifhorn informiert an dieser Stelle regelmäßig über die aktuelle Entwicklung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf den Landkreis Gifhorn.

Aktuelle Fallzahlen zum Coronavirus für den Landkreis Gifhorn, basierend auf der Meldung des RKI mit Stand 08.06.2021, 3:12 Uhr:

  • Anzahl der positiv getesteten Personen: 6.085 (+ 1)
  • Anzahl der Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen: 42
  • Maßgebliche 7-Tage-Inzidenz: 23,8 (- 0,6)
  • Todesfälle: 183 (+/- 0)

Anzahl der durchgeführten Tests durch das Gesundheitsamt Gifhorn: 25.062 (+ 112)

 

Aktuelle Situation in den Alten- und Pflegeheimen im Landkreis Gifhorn:
•    Laufende/aktive Fälle: 0
•    davon Neuinfektionen: 0
 

Corona-Regeln in Kürze (Corona-Verordnung unter 35; gültig ab Sonntag, 06.06.2021):

  • Grundsätzlich: Reduzierung von sozialen Kontakten, Abstandsgebot und Maskenpflicht; Hygienekonzept in geöffneten Einrichtungen
  • Kontaktbeschränkung: Max. 10 Personen aus 3 Haushalten; zugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt; Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt; Kinder bis einschließlich 14 Jahren können sich in Gruppen mit max. 10 Personen treffen
  • Kindertagesstätten: Regelbetrieb (Szenario A)
  • Schulen: Präsenzbetrieb (Szenario A)
  • Sport: Indoor- und Outdoor-Sportangebote geöffnet
  • Einzelhandel: Medizinische Maskenpflicht in Verkaufsräumen, Eingangsbereichen, auf Parkplätzen und Wochenmärkten
  • Gastronomie (Restaurants, Gaststätten, Imbisse, Cafés und Bars [auch Shisha-Bars]): geöffnet; medizinische Maskenpflicht in Innenräumen; private Feiern mit max. 100 Personen (geschlossener Personenkreis, Testpflicht)
  • Diskotheken und Clubs: mit 50% Auslastung geöffnet; medizinische Maskenpflicht; Testpflicht
  • Körpernahe Dienstleistungen: erlaubt; Testpflicht entfällt, auch wenn während der Dienstleistung die medizinische MNB nicht dauerhaft getragen werden kann.
  • Tourismus: erlaubt
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen: geöffnet; Kinos, Theater, Konzert- oder Opernhäuser nur mit sitzendem Publikum
  • Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (auch Sportveranstaltungen):
    • In geschlossenen Räumen: mit sitzendem Publikum max. 500 Personen; mit zeitweise stehendem Publikum max. 100 Personen; Ausnahmen auf Antrag möglich
    • Unter freiem Himmel: mit sitzendem und zeitweise stehendem Publikum max. 500 Personen; Ausnahmen auf Antrag möglich; bei mehr als 250 Personen besteht eine Testpflicht
  • Schwimmbäder, Thermen, Saunen, Freibäder: geöffnet
  • Messen, Kongresse, gewerbliche Ausstellungen, Spezialmärkte, Jahrmärkte: geöffnet; medizinische Maskenpflicht

 

Erleichterungen für vollständig geimpfte und genesene Personen:

  • Beschränkungen für private Zusammenkünfte sowie Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr
  • bei privaten Zusammenkünften mit anderen als geimpften oder genesenen Personen, gelten geimpfte oder genesene Personen nicht als weitere Person
  • Beschränkungen beim kontaktlosen Sport nach § 28b IfSG gelten nicht mehr
  • Ausnahmen von der nach Landesrecht vorgesehenen Quarantäne–Pflicht

 

Pflicht zur medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung:

  • Auf Parkplätzen des Einzelhandels
  • In Eingangsbereichen von Dienstleistungsbetrieben und dazugehörigen Parkplätzen
  • Im ÖPNV
  • Zulässige Tätigkeiten im Bereich der körpernahen Dienstleistungen
  • Auf Wochenmärkten

Maßnahmen nach den Allgemeinverfügungen des Landkreises Gifhorn:

  • Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in den Kreishäusern sowie auf zugehörigen Wegen und Parkplätzen

 
Corona-Hotlines

Bürgertelefon für allgemeine Fragen zur Allgemeinverfügung und deren Auswirkungen:

  • Telefonnummer: 0800/8282444
  • Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
  • Samstag und Sonntag von 10:00 bis 14:00 Uhr

Zentrale Rufnummer für konkrete Infektionsfälle und den Pflegebereich:

  • Telefonnummer: 0800/8282555
  • Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
  • Samstag und Sonntag von 10:00 bis 14:00 Uhr

 
Bitte beachten Sie weiterhin die folgenden Hinweise:

Bitte halten Sie sich weiterhin an die AHA-Regel

  • Abstand halten (mindestens 1,5 Meter)
  • Hygiene (regelmäßiges Händewaschen, Nies- und Hust-Etikette)
  • medizinische Masken 

 
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nachgewiesen. Die Inkubationszeit beträgt bis zu 14 Tage. Bei einer Erkrankung können Symptome einer Atemwegserkrankung auftreten, wie Fieber, Husten, Atemnot.