Achtung: Eisflächen auf Gewässern nicht betreten, es besteht Lebensgefahr

veröffentlicht: am 15.12.2022     Presseinformation

Die Kreisverwaltung des Landkreises Gifhorn warnt eindringlich vor dem Betreten der Eisflächen des Schlosssees, da der Frost bisher nicht für eine ausreichende Eisdecke gesorgt hat.
Selbiges gilt auch für andere Gewässer im Landkreis.

Auch wenn die Eisdecke teilweise den Eindruck macht, stabil zu sein, ist es noch zu dünn, um den Belastungen standzuhalten. Beim Betreten besteht Lebensgefahr!


Erfahrungsgemäß bedarf es mindestens einer Woche durchgängiger Minusgrade, bis das Eis in den Randbereichen des Schlosssees dick genug ist, um die Eisfläche gefahrlos betreten zu können.


Bei der Messung der Eisdicke orientiert sich die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung an einem Merkblatt des Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft „Beurteilung der Tragfähigkeit von Eisdecken“, welches eine Mindesteisdecke von zehn Zentimetern Kerneis vorschreibt. Diese Mindesteisdecke muss unbedingt auf dem gesamten See erreicht werden und nicht nur in den ufernahen Bereichen. Sofern Menschenansammlungen an einzelnen Stellen zu erwarten sind ist an diesen Stellen sogar eine Kerneisdicke von 15 Zentimetern vorgeschrieben.


Mit Blick auf die Wettervorhersage, nach der es Anfang der kommenden Woche wieder deutlich wärmer werden soll, kann aktuell nicht damit gerechnet werden, dass der Schlosssee noch in 2022 für das Eislaufen freigegeben wird.