Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2023/24 werden ab der 5. Kalenderwoche 2023 versandt

veröffentlicht: am 01.02.2023     Presseinformation

Wie bereits in den vergangenen vier Jahren auch, erhalten alle Grundstückseigen-tümer im Landkreis Gifhorn Anfang Februar ihre Bescheide über die Abfallgebühren.


Auch bei dieser Abrechnung konnten die Abfallgebühren erneut stabil gehalten werden, so dass es weder bei den Gebühren für die jeweiligen Tarife noch für die einzelnen Zusatzleerungen von Restmüll- oder Biotonnen eine Kostensteigerung zu verzeichnen gibt.

Mit den Bescheiden werden die Abfallgebühren für das vergangene Jahr 2022 endgültig abgerechnet und ebenso die zu zahlenden Quartalsgebühren für das Jahr 2023 festgesetzt.


Durch diese beiden Teile der Abrechnung entsteht ein Bescheid, der in Einzelfällen mehrere Seiten umfassen kann. Daher bitten wir die Adressatinnen und Adressaten sich zur Prüfung der Bescheide Zeit zu nehmen und sie umfänglich durchzusehen.
So sind zum Beispiel alle in 2022 durchgeführten Leerungen der Restmüll- und der Biotonne mit ihrem Datum im Leerungsprotokoll als gesonderte Seite beigefügt.
Sind mehr Leerungen im Laufe des vergangenen Jahres in Anspruch genommen worden als Pflichtleerungen im gewählten Gebührentarif bereits berücksichtigt sind, so werden diese zusätzlichen Leerungen im Teil I des Bescheides abgerechnet. Die zusätzlichen Kosten sind dann am 28.02.2023 zusammen mit den Gebühren für das letzte Quartal 2022 zu zahlen, bzw. werden per Lastschrift eingezogen.


Wurden Abfallbehälter im Laufe des Jahres 2022 durch An- oder Abmeldung oder im Tarif geändert, wurden die Gebühren anteilig entsprechend der Zahl der Monate der jeweiligen Nutzung berechnet. In der ersten Spalte der Veranlagungstabelle ist stets der jeweilige Veranlagungszeitraum ausgewiesen, aus dem sich die Anzahl der Veranlagungsmonate vor und nach der Änderung ergibt.
In den Festsetzungsbescheiden der Abfallgebühren für 2023 (Teil II der Bescheide) werden gemäß dem angemeldeten Behälterbestand die zu zahlenden Teilbeträge ausgewiesen, die am 15.04.2023, 15.07.2023, 15.10.2023 und 28.02.2024 fällig werden. Die Beträge werden immer für das zurückliegende Quartal eingezogen.
Ab dem 30. Januar 2023 werden über 57.300 Abfallgebührenbescheide an alle Grundstückseigentümer verschickt.

Für weitergehende Fragen stehen die Mitarbeiter/innen des Kundenservice Abfall telefonisch oder per Mail zur Verfügung. Sprechzeiten und Telefonnummern sind auf den Bescheiden ausgewiesen. Erfahrungsgemäß kann es aber aufgrund einer hohen Zahl von Nachfragen insbesondere in den ersten Tagen nach der Bescheidzustellung kurzfristig zu Beeinträchtigungen in der telefonischen Erreichbarkeit kommen.
Daher können Fragen gerne auch schriftlich über Mail an kundenservice.abfall(at)gifhorn.de gestellt werden. Sie werden schnellstmöglich beantwortet.


Weitere Infos zum Thema sind auch auf der Homepage der Abfallbewirtschaftung  unter dem Menüpunkt „Abfallbehälter und Abfallgebühren“ zusammengestellt. Dort stehen neben einem Musterbescheid auch Erläuterungen zu den Abrechnungsbescheiden sowie exemplarische Berechnungsbeispiele zur Verfügung.