Restabfälle zur Beseitigung (z. B. Bau– und Renovierungsabfälle, Hausmüll, Sperrmüll)
Ordnungsgemäß verpackte Kleinmengen asbesthaltiger Abfälle bis 50 kg sowie von Dämmmaterialien aus künstlichen Mineralfasern bis 500 l Volumen. Für diese Kleinmengen ist im Rahmen der Anleiferung keine "Erklärungen zur Abfallherkunft" erforderlich.
Asbesthaltige Abfälle sowie Mineralfaserabfälle aus privaten Haushalten, die aufgrund ihrer Menge eine "Erklärung zur Abfallherkunft“ mit der Annahmeerklärung des Landkreises Gifhorn erfordern. (Weitere Informationen unter Tel.: 05371 / 82-798). Die dafür erforderlichen Formulare sind für private Abfallerzeuger auch im Download-Bereich der Abfallbewirtschaftung verfügbar. Die ordnungsgemäße Verpackung der Materialien ist in jedem Fall durch den Anlieferer sicherzustellen.
Mineralischer Bauschutt (z. B. Steine, Beton, Ziegel - keine Porenbetonsteine!)
Schadstoffhaltige Abfälle (Annahme auf dem AWZ nur von Montag bis Freitag zu den angegeben Öffnungszeiten)
Abfälle zur Verwertung:
Grünrückstände und andere kompostierbare Materialien
Altholz ohne schädliche Verunreinigungen und andere Holzwerkstoffe der Kategorien (I - III)
Altholz der Altholzkategorie IV, das mit schädlichen Verunreinigungen belastet ist, wie z. B. Bahnschwellen, Leitungsmasten, getränkte Jägerzäune, imprägniertes Altholz aus dem Außenbereich, Brandholz
Holz-Sperrmüll aus dem Innenbereich (z. B. Regale, Schränke)
PKW Altreifen
Fenster
Gebührenfreie Annahme von:
Papier / Pappe / Kartonagen
Altglas (Hohlglas) über Glascontainer
Tintenpatronen, Tonerkartuschen und CDs/DVDs. Patronen und Kartuschen sollen ohne Kartonverpackungen vorsichtig in die Rote Tonne eingelegt werden, damit sie nicht beschädigt werden. CDs/DVDs sind ebenfalls ohne Hülle oder Klappboxen anzuliefern.
Elektroaltgeräte aller Gerätegruppen (ohne Photovoltaikmodule)