AWZ - Annahmekatalog

Abfälle zur Beseitigung:


  • Restabfälle zur Beseitigung (z. B. Bau– und Renovierungsabfälle, Hausmüll, Sperrmüll)
  • Ordnungsgemäß verpackte Kleinmengen asbesthaltiger Abfälle bis 50 kg sowie von Dämmmaterialien aus künstlichen Mineralfasern bis 500 l Volumen. Für diese Kleinmengen ist im Rahmen der Anleiferung keine "Erklärungen zur Abfallherkunft" erforderlich.
  • Asbesthaltige Abfälle sowie Mineralfaserabfälle aus privaten Haushalten, die aufgrund ihrer Menge eine "Erklärung zur Abfallherkunft“ mit der  Annahmeerklärung des Landkreises Gifhorn erfordern. (Weitere Informationen unter Tel.: 05371 / 82-798). Die dafür erforderlichen Formulare sind für private Abfallerzeuger auch im Download-Bereich der Abfallbewirtschaftung verfügbar. Die ordnungsgemäße Verpackung der Materialien ist in jedem Fall durch den Anlieferer sicherzustellen.
  • Mineralischer Bauschutt (z. B. Steine, Beton, Ziegel - keine Porenbetonsteine!) 
  • Schadstoffhaltige Abfälle (Annahme auf dem AWZ nur von Montag bis Freitag zu den angegeben Öffnungszeiten) 


Abfälle zur Verwertung:


  • Grünrückstände und andere kompostierbare Materialien
  • Altholz ohne schädliche Verunreinigungen und andere Holzwerkstoffe der Kategorien (I - III)
  • Altholz der Altholzkategorie IV, das mit schädlichen Verunreinigungen belastet ist, wie z. B. Bahnschwellen, Leitungsmasten, getränkte Jägerzäune, imprägniertes Altholz aus dem Außenbereich, Brandholz
  • Holz-Sperrmüll aus dem Innenbereich (z. B. Regale, Schränke)
  • PKW Altreifen
  • Fenster


Gebührenfreie Annahme von:


  • Papier / Pappe / Kartonagen
  • Altglas (Hohlglas) über Glascontainer
  • Tintenpatronen, Tonerkartuschen und CDs/DVDs. Patronen und Kartuschen sollen ohne Kartonverpackungen vorsichtig in die Rote Tonne eingelegt werden, damit sie nicht beschädigt werden. CDs/DVDs sind ebenfalls ohne Hülle oder Klappboxen anzuliefern. 
  • Elektroaltgeräte aller Gerätegruppen (ohne Photovoltaikmodule)
  • Metallschrott