Beurkundung

Beim Jugendamt können Sie folgende Beurkundungen vornehmen lassen:


Anerkennung der Vaterschaft mit Zustimmungserklärung
Sorgeerklärung
Verpflichtung zum Unterhalt


Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung und der Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung sind beim Standesamt und bei den meisten Jugendämtern kostenfrei. Die Vaterschaft kann beim Jugendamt auch gemeinsam mit der Sorgeerklärung beurkundet werden. Die Erklärungen können bereits vor Geburt des Kindes aufgenommen werden.


Die freiwillige Anerkennung der Verpflichtung zum Unterhalt durch den barunterhaltspflichtigen Elternteil erfolgt ebenfalls durch Aufnahme einer Urkunde beim Jugendamt.


Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Beurkundung nur nach vorheriger Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail möglich ist.


Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Nachnamen des Kindes, vor Geburt des Kindes nach dem Nachnamen der Mutter.


Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie unter
Sachbearbeitung Beistandschaften


Was Sie sonst noch wissen sollten
Sämtliche Beurkundungen können auch bei einem Notar aufgenommen werden, sind dort aber kostenpflichtig.



Gebühren

Die Beurkundung stellt ein kostenloses Angebot des Jugendamtes dar.



Unterlagen

Zur Beurkundung werden benötigt:


  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    (zum Reisepass ist eine Meldebescheinigung erforderlich)
  • Geburtsurkunde bzw. Nachweis über die Geburt des Kindes


Bei Beurkundung einer Sorgeerklärung zusätzlich:


  • Urkunde über die wirksame Vaterschaftsanerkennung


Bei der Beurkundung einer Unterhaltsverpflichtung zusätzlich:


  • Nachweis über die Höhe des zu beurkundenden Unterhalts
    (Aufforderung durch Rechtsanwalt oder Jugendamt)
  • ggf. Nachweis über einen bereits bestehenden Unterhaltstitel (z. B. Beschluss, Urkunde)


Zur Vorbereitung der Urkunden und zur Klärung von Fragen können die benötigten Dokumente vorab per E-Mail eingereicht werden.



Rechtsgrundlage

§ 59  SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch, Kinder- und Jugendhilfe)