Sporthallennutzung

Die Sporthallen und Sportanlagen können auf Antrag innerhalb der Oster-, Sommer- und Herbstferien von Vereinen genutzt werden. Die Bearbeitung der Anträge liegt beim Fachbereich 6 - Schule und Sport. 

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Nutzungsordnung für Räumlichkeiten, Sporthallen und Sporthallen des Landkreises Gifhorn.