Staatsangehörigkeit

Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit:


  • Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen (nur bei schutzwürdigem Sachbescheidungsinteresse).
  • Prüfung von ggf. vorhandenen weiteren Staatsangehörigkeiten.
     


Ausstellung von Negativbescheinigungen


Bescheinigungen, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht vorliegt.


  • Nur wenn sie zur Vorlage bei ausländischen Behörden benötigt werden!
     


Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit


  • nur möglich bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit bzw. bei Besitz einer weiteren, ausländischen Staatsangehörigkeit.
     


Beibehaltung:


  • In Ausnahmefällen kann eine Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. bei Erwerb einer weiteren ausländischen Staatsangehörigkeit) ausgestellt werden.



Sämtliche Anträge können erst nach einem individuellen Beratungsgespräch gestellt werden.

Gebühren

Die Höhe der anfallenden Gebühren ist abhängig vom Umfang der Bearbeitung.

Rechtsgrundlage

Staatsangehörigkeitsgesetz