Einbürgerung

Folgende Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung müssen erfüllt sein:


  • Mindestens 8 Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet
  • Geklärte und nachgewiesene Identität und Staatsangehörigkeit
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B1)
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
  • Keine Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
  • Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit


Besonderheit: Für verschiedene Personengruppen bestehen Sonderregelungen


Unterlagen und Ablauf


Für die Antragsabgabe sind - individuell unterschiedliche - Unterlagen einzureichen. Damit eine individuelle Unterlagenliste erstellt werden kann, wenden Sie sich bei Interesse an einer Einbürgerung bitte an das Mail-Postfach: einbuergerung(at)gifhorn.de


Bitte geben Sie dabei unbedingt folgende Daten an:


  • Personendaten (Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit usw.)
  • über welche Identitätsdokumente Sie verfügen
  • woher Sie Ihr Einkommen beziehen
  • Ob Sie einen deutschen Schulabschluss/ eine Ausbildung oder ein Studium in Deutschland absolviert haben
  • Ob Sie einen Sprachkurs oder Integrationskurs absolviert haben
  • Ob sie an einem Einbürgerungstest mit Erfolg teilgenommen haben

Gebühren

Für die Einbürgerung wird eine Gebühr i.H.v. 255,00 € erhoben. Für ein minderjähriges Kind, welches im Familienverband mit eingebürgert wird, werden 51,00 € erhoben.

Rechtsgrundlage

Staatsangehörigkeitsgesetz