KFZ - Plaketten Ersatz

Wenn sich eine Plakette (Siegel- oder Prüfplakette) vom Kennzeichen gelöst hat oder bis zur Unkenntlichtkeit beschädigt wurde, müssen eine beziehungsweise mehrere neue Plaketten auf dem bisherigen oder auf dem neuen Kennzeichenschild angebracht werden. 



Gebühren

4,40 Euro - 6,40 Euro
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der derzeit geltenden Fassung und setzt sich je nach Geschäftsfall aus mehreren Einzelgebühren zusammen. Dadurch kann die genaue Gebühr in einigen Fällen erst dann festgesetzt werden, wenn der zu bearbeitende Vorgang der Zulassungsbehörde vorgelegt wird. Die angegebene Rahmengebühr beinhaltet zum Teil eine Gebühr, die an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abgeführt wird.



Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • HU-Prüfbericht 
    • soweit die entsprechenden Daten nicht aus der Zulassungsbescheinigung Teil I hervorgehen
  • beide Kennzeichenschilder, auch wenn nur eine Plakette beschädigt beziehungsweise entfernt wurde
  • beide Kennzeichenschilder (bei Umtausch in EU-Kennzeichen)