KFZ - Ausfuhrkennzeichen

Wenn ein bisher nicht zugelassenes oder ein bisher in der Bundesrepublik zugelassenes, eventuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug mit eigener Kraft ins Ausland ausgeführt werden soll, wird dazu ein Ausfuhrkennzeichen benötigt.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.


Das Fahrzeug muss zwecks Identifizierung vorgeführt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Ausfuhrkennzeichen können in jeder Zulassungsstelle beantragt werden.


Wegen der Vorführung des Fahrzeuges empfiehlt es sich, die Ausfuhrkennzeichen im Bereich des Standortes des Fahrzeuges zu beantragen.

Gebühren

34,60 Euro
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der derzeit geltenden Fassung und setzt sich je nach Geschäftsfall aus mehreren Einzelgebühren zusammen. Dadurch kann die genaue Gebühr in einigen Fällen erst dann festgesetzt werden, wenn der zu bearbeitende Vorgang der Zulassungsbehörde vorgelegt wird. Die angegebene Rahmengebühr beinhaltet zum Teil eine Gebühr, die an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abgeführt wird.



Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als drei Monate bzw. ausländischer Pass
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge
  • Prüfbericht über die letzte (noch gültige) Hauptuntersuchung (HU)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin oder vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei gegebenenfalls abweichender Kontoinhaberin oder abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original vom Halter und vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
  • Alternativ:
    • Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
    • Bescheinigung des Hauptzollamtes, dass die Kraftfahrzeugsteuer bereits bezahlt wurde


bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:


  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll


bei Firmen zusätzlich:


  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin oder Geschäftsführer, Prokuristin oder Prokurist) sowie deren Vollmacht


bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich:


  • Kfz-Kennzeichenschilder
  • Zulassungsbescheinigung Teil I


bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen zusätzlich:


  • Abmeldebestätigung (wenn bis 30. September 2005 stillgelegt)
  • Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I mit dem Vermerk der Außerbetriebsetzung