KFZ - Ersatzkennzeichen wegen Diebstahl

Bei Diebstahl von Kennzeichen, muss das Fahrzeug umgekennzeichnet werden. Die gilt auch dann, wenn nur eins von zwei Schildern abhanden gekommen ist.
Das abhanden gekommene Kennzeichen wird gesperrt um einen Missbrauch auszuschliessen.


Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei.



Gebühren

27,60 Euro
ggf. Wunschkennzeichengebühr
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der derzeit geltenden Fassung und setzt sich je nach Geschäftsfall aus mehreren Einzelgebühren zusammen. Dadurch kann die genaue Gebühr in einigen Fällen erst dann festgesetzt werden, wenn der zu bearbeitende Vorgang der Zulassungsbehörde vorgelegt wird. Die angegebene Rahmengebühr beinhaltet zum Teil eine Gebühr, die an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abgeführt wird.



Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als drei Monate
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und  Teil II
  • Polizeibericht mit der Angabe, was, wann und wo gestohlen wurde
  • Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • bisherige Kennzeichenschilder soweit vorhanden
  • bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis