Verbandsaufsicht

Rechtliche Prüfung und Genehmigung von Grundschuldbestellungen und Belastungsvollmachten (§ 121 Abs. 1 NKomVG), Ausstellung von Vertretungsbescheinigungen (§ 86 NKomVG), Prüfung von Satzungen (außer Haushaltssatzungen), Verbandsaufsicht für 94 Realverbände und die Schierhornstiftung.