Ausländerrecht: Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis gewährt ein eigenständiges und dauerhaftes Aufenthaltsrecht.
Sie berechtigt zur Aus­übung jeder Erwerbstätigkeit und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.


Sind Sie bereits im Besitz einer Niederlassungserlaubnis und haben einen neuen Reisepass von Ihrer Heimatbotschaft erhalten, können Sie direkt einen Termin mit der Ausländerbehörde vereinbaren.