Unterbringung von Flüchtlingen

Leistungsberechtigte Personen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) werden durch den Landkreis Gifhorn in Gemeinschaftsunterkünfte oder in Wohnungen untergebracht, soweit kein eigener Wohnraum zur Verfügung steht.


Für die Betreuung des Personenkreises betreibt der Landkreis Gifhorn Gemeinschaftsunterkünfte in Ehra-Lessien, Brome und Gifhorn.


Zudem stellt der Landkreis Gifhorn selbstangemieteten Wohnraum in Form von Wohnungen für die ihm zugewiesenen Flüchtlinge zur Verfügung.


Sind Sie Vermieter und möchten Sie Ihre Wohnung zur Unterbringung von Flüchtlingen an den Landkreis Gifhorn vermieten? So wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner Frau Manthai oder Frau Weiß.


Zuständigkeit Frau Manthai: Samtgemeinde Hankensbüttel, Stadt Wittingen, Samtgemeinde Wesendorf, Samtgemeinde Brome; Gemeinschaftsunterkunft Brome und Ehra-Lessien


Zuständigkeit Frau Weiß: Samtgemeinde Papenteich, Gemeinde Sassenburg, Samtgemeinde Boldecker Land, Samtgemeinde Meinersen, Samtgemeinde Isenbüttel, Stadt Gifhorn; Wohnanlage Clausmoorhof, Unterbringung Diakonie



Allgemeine Anfragen: Unterbringung(at)gifhorn.de



Adressen der Gemeinschaftsunterkünfte


Gemeinschaftsunterkunft Ehra-Lessien


Am Platz 10, 38468 Ehra - Lessien



Gemeinschaftsunterkunft Brome (Pastor-Bammel-Haus)


Schulstraße 1, 38465 Brome



Gemeinschaftsunterkunft Clausmoorhof


II. Koppelweg 143, 38518 Gifhorn



Diakonie Kästorf - Betreuung von Flüchtlingen


Hauptstraße 51, 38518 Gifhorn




Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.



Unterlagen

Ggf. sind Unterlagen zum Wohnraum vorzulegen. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.



Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten.