Aktuelles Tierseuchengeschehen

Informationen zur Afrikanischen Schweinepest


Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Tierseuche, die durch ein Virus ausgelöst wird. Diese Krankheit, die sich innerhalb der Schwarzwildbestände verbreiten, aber auch Hausschweine betreffen kann, ist nicht bzw. nur schwer zu kontrollieren. Es gibt keine Immunität bei den Tieren. Aktuell gibt es auch keinen Impfstoff. Erschwerend kommt hinzu, dass das ASP-Virus sehr widerstandsfähig ist und den Verwesungsprozess übersteht; es verbleibt somit wochenlang im Kadaver eines verendeten Tieres. Eine Übertragung zwischen Tieren und Menschen erfolgt nicht, sie ist daher für den Menschen ungefährlich.


Auch wenn die ASP durch eine geringe Ansteckungsgefahr und niedrige Anzahl der infizierten Tiere im Bestand eine geringe natürliche Ausbreitungstendenz hat, ist es aber laut Expertenmeinung nur eine Frage der Zeit, wann die Seuche auch Niedersachsen oder den Landkreis Gifhorn erreicht. Die Rate der Todesfälle unter den infizierten Tieren ist sehr hoch. Der Tod tritt nach Infektion in 5 – 13 Tagen ein.


In folgenden Staaten tritt die ASP aktuell auf:


Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Italien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbische Republik, Slowakei, Ukraine, Ungarn und einige Drittländer.


Neben der natürlichen Ausbreitung besteht eine bedeutende potentielle Gefahr, dass durch Reisende oder beruflich Tätige aus dem Baltikum und Polen mitgebrachte und mit dem ASP-Virus kontaminierte Lebensmittel an Fernverkehrsstraßen, auf Parkplätzen oder an sonstigen Raststellen entsorgt und so die heimischen Schwarzwildbestände infiziert werden.


In Deutschland wurde der erste Fall eines Ausbruchs der ASP am 10.09.2020 im Bundesland Brandenburg festgestellt. Dieser Ausbruch hat weitreichende Folgen mit sich gebracht. Es wurden weltweit Exportsperren für Schweine und Schweinefleisch aus Deutschland ausgesprochen.


Angesichts der hohen wirtschaftlichen Schäden bei einem Seuchenausbruch, insbesondere für die Nutztierhaltung, gilt es auch im Landkreis Gifhorn mit vereinten Kräften einen Ausbruch der Seuche frühzeitig zu erkennen, um eine schnelle bzw. große Weiterverbreitung zu verhindern.


Hier gilt das Motto:


„Je früher erkannt - desto effektiver kann die Eindämmung und Eingrenzung der ASP erfolgen“


Um eine frühzeitige Erkennung der ASP zu gewährleisten, ist eine Beprobung jeglichen Fall- und Unfallwildes geboten. Sollten Sie auf Fallwild stoßen, benachrichtigen Sie bitte umgehend das Veterinäramt des Landkreises Gifhorn unter der Telefonnummer 05371/82-391 oder per E-Mail unter der Adresse veterinaeramt(at)gifhorn.de. Dort teilen Sie bitte den genauen Fundort, falls möglich die GPS-Daten und den Zustand des Fallwildes mit. Sollten Sie das Fallwild außerhalb der Dienstzeit der Behörde gefunden haben (Mo-Mi nach 16:00 Uhr, Do nach 17:00 Uhr und Fr ab 12:00 Uhr sowie Sa und So), ist für absolute Notfälle die Einsatzleitstelle unter der Telefonnummer 05371/5892-0 zu erreichen, die Ihre Information direkt an die entsprechende Stelle weiterleiten wird.


Als Jäger können Sie gefundenes Fallwild beproben und den Standort, wie vorab beschrieben oder bei Abgabe der Probe, dem Veterinäramt mitteilen. Informationen und Beprobungsmaterial erhalten Sie bei Ihren Hegeringleitern oder nach telefonischer Absprache unter o. g. Telefonnummer mit dem Veterinäramt Gifhorn, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn.


Sie können auch von jedem erlegtem Stück Schwarzwild eine Blutprobe über das Veterinäramt zur Untersuchung einreichen.


Schweinehalter haben die Möglichkeit, an einem Früherkennungsprogramm teilzunehmen. Dies ermöglicht das frühzeitige Erkennen eines Ausbruches der ASP im Schweinebestand und bringt zudem Erleichterungen im Zuge der Verbringung von Schweinen bei einem tatsächlichen Seuchenausbruch mit sich. Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem Veterinäramt unter der Telefonnummer 05371/82-391.


Weitere Informationen finden Sie hier:


Für Jäger: https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/download/159682/Informationen_fuer_Jaeger_Stand_10_2020_nicht_barrierefrei_.pdf


Für  Landwirte: https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/download/74666/Informationen_fuer_Landwirte_und_Schweinehalter_Stand_10_2020_nicht_barrierefrei_.pdf


Zum Früherkennungsprogramm:


https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/download/155970/ASP-Frueherkennungsprogramm_zur_Erlangung_des_sogenannten_Status_Stand_14.09.2020_nicht_barrierefrei_.pdf


Weitere Informationen:


Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft


Friedrich-Löffler-Institut


Tierseucheninformation Niedersachsen



Der Landkreis Gifhorn ist zurzeit frei von Tierseuchen wie Maul- und Klauenseuche (MKS), Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE), Schweinepest, Wildschweinepest, Geflügelpest, Tollwut.


MKS


Die Maul- und Klauenseuche (MKS) befällt eine Vielzahl von Nutztieren wie Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen und gehört aufgrund ihrer leichten Verbreitung und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung zu den gefährlichsten Tierseuchen überhaupt. Während sie in Deutschland seit 1988 nicht mehr aufgetreten ist, sind die zahlreichen Ausbrüche in Großbritannien im Jahr 2001 noch in Erinnerung.


BSE


Die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) ist eine Tierkrankheit, die zu Gehirnerkrankungen führt und in den letzten Jahren kaum noch in der Bundesrepublik Deutschland aufgetreten ist.


Tollwut


Die Tollwut ist eine Viruserkrankung, die neben Wildtieren, landwirtschaftlichen Nutztieren und Heimtieren auch den Menschen befallen kann. Seit vielen Jahren wurde bei der Untersuchung verstorbener, getöteter oder eingeschläferter Tiere das Virus im Bereich des Landkreises Gifhorn nicht festgestellt.


Von daher ist zwar Vorsicht geboten im Umgang mit den Tieren, aber bei einem Biss oder Kontakt mit einem auffälligen Tier muss keine große Sorge aufkommen. Die Wunde wird sauber gereinigt, desinfiziert, ggf. erfolgt eine Impfung gegen Wundstarrkrampf (Tetanus). Die Tollwutimpfung des Menschen ist in der Regel nicht erforderlich.


Weitere Informationen erhalten Sie bei einem praktizierenden Arzt.