Schweine (Tierseuchenbekämpfung)

Auch im Bereich der Schweinehaltung werden staatlicherseits den Haltern von Schweinen Vorgaben gemacht, um einen möglichst hohen Tiergesundheitsstatus zu halten bzw. zu erreichen. Zum einen gehören dazu die Meldeverpflichtungen an den Landkreis Gifhorn, Fachbereich 3 - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen - Abteilung Veterinärwesen - (siehe Formular Tierbestandsmeldung ) sowie die Meldung zur Niedersächsischen Tierseuchenkasse. Für die vorgeschriebene Kennzeichnung nach Viehverkehrsverordnung müssen die Schweineohrmarken bei der VIT in Verden bestellt werden.



Zum anderen, abhängig von der Tierbestandsgröße, bestehen die unterschiedlichen Anforderungen z.B. an Stallungen, Buchführung und Management (Schweinehaltungshygieneverordnung). Auch die sogenannte Freilandhaltung von Schweinen bedarf der Genehmigung durch den Landkreis Gifhorn, Fachbereich 3 - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen - Abteilung 3.5 - Veterinärwesen.