Geflügel, Geflügelpest (Tierseuchenbekämpfung)

Allgemeines


Die Ausbrüche der Geflügelpest in den letzten Jahren haben deutlich gemacht, dass es auch für diese Tiere Seuchen gibt, die von erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung sind. Die Halter von Geflügel wie Hühnern, Enten, Gänsen, Truthühnern sowohl im landwirtschaftlichen als auch im Hobbybereich haben daher einige Vorschriften zu beachten. So müssen alle Geflügelbestände dem Landkreis Gifhorn, Fachbereich 3 - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen - Abteilung Veterinärwesen - und der Niedersächsischen Tierseuchenkasse gemeldet werden (siehe Formular Tierbestandsmeldung).


Darüber hinaus gilt für alle Halter von Hühnern und Truthühnern die Verpflichtung, ihre Tiere regelmäßig gegen eine andere sehr ansteckende Tierseuche, die sogenannte Newcastle-Krankheit, impfen zu lassen, so dass ihre Tiere ständig gegen die Einschleppung dieses Virus geschützt sind. Mit der Impfung muss der Tierhalter einen praktizierenden Tierarzt beauftragen.



Informationen zur Geflügelpest (Aviäre Influenza)


Aviäre Influenza, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat. Bei den aviären Influenzaviren kann man grundsätzlich zwischen zwei Gruppen, den so genannten niedrig pathogenen (LPAI, „wenig krankmachenden“) und den hoch pathogenen (HPAI, „stark krank machenden“) Influenzaviren, unterscheiden. Die hoch pathogenen aviären Influenzaviren (z. B. H5N8) können bei Nutzgeflügel, zum Beispiel bei Hühnern oder Puten, zu hohen Tierverlusten führen. Die niedrig pathogenen Influenzaviren rufen dagegen oftmals nur geringe bis gar keine Krankheitsanzeichen hervor, da diesen Viren die Eigenschaften zum Auslösen einer schweren Erkrankung fehlen. Nur die Infektion mit hochpathogenen aviären Influenzaviren wird als Geflügelpest bezeichnet.


Die Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Einige Virustypen der HPAIV können bei Exposition gegenüber einer hohen Infektionsdosis auch auf den Menschen übertragen werden und dort Erkrankungen auslösen.


Die Geflügelpest ist mit Stand vom 16.12.2021 in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern bei einer Reihe von Wildvögeln nachgewiesen worden. Einzelne Ausbrüchen der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände wurden z.B. auch in Niedersachsennachgewiesen.


Das FLI (Friedrich-Löffler-Institut) führt über das Risiko der Einschleppung der Geflügelpest auf, dass auch in anderen Ländern die Geflügelpest bei Wildvögeln, vorzugsweise bei Wasservögeln, in zahlreichen Fällen nachgewiesen wurde. Nach Aussage des FLI kann das Auftreten des Virus der Geflügelpest bei Wildtierpopulationen über direkte und vorzugsweise indirekte Verschleppung des Erregers zu einer Einschleppung in Nutzgeflügelpopulationen führen.


Das Gebiet des Landkreises Gifhorn wird von zahlreichen Wildvögeln auf dem Vogelzug überflogen und teilweise auch als Rastplatz genutzt, obwohl es nicht in einer Hauptflugroute liegt. Wildgänse und auch Wildenten konnten auf dem Vogelzug im hiesigen Landkreis beobachtet werden, obwohl die vor allem von Gänsen benötigten weiträumigen Wiesenflächen und größere Gewässer zur Rast im Kreis Gifhorn nicht stark vertreten sind.


Während in der Vergangenheit im hiesigen Landkreis noch in den benachbarten Landkreisen Fälle der Geflügelpest bei Wild- oder Nutzvögeln festgestellt wurden, meldeten der Landkreis Celle am 10.12.2021 im westlichen Landkreis in einer Outdoor-Haltung von Gänsen sowie der Altmarkreis in einer großen Putenhaltung einen Ausbruch der Geflügelpest. Die Schutz- und Überwachungszonen dieses Ausbruches grenzen direkt an die Ostgrenze des Landkreises Gifhorn. Als Einschleppungsursache wird der indirekte Kontakt zur Wildvögeln vermutet.


Um das Risiko der Einschleppung der Geflügelpest zu vermindern, ist mittels Allgemeinverfügung die Aufstallung des Geflügels für alle Geflügelhalter im gesamten Landkreis Gifhorn bis auf weiteres angeordnet worden.


Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landkreises Gifhorn unter https://www.gifhorn.de/der-landkreis/presseportal/amtliche-bekanntmachungen/ zu finden und gilt bis auf weiteres.


Die Bevölkerung ist aufgerufen, Beobachtungen von unnormalen Verhaltensweisen bei Wasservögeln (z.B. unkoordiniertes Kopfkreisen) sowie verdächtige Totfunde von Wildvögeln den Veterinärbehörden, hier dem Veterinäramt des Landkreises Gifhorn unter der Telefonnummer 05371 82-391 oder der E-Mail-Adresse veterinaeramt@gifhorn.de sofort zu melden, um die Früherkennung zu forcieren. Sollte der Totfund außerhalb der Dienstzeit des Landkreises bekannt werden, (Mo-Mi nach 16:00 Uhr, Do nach 17:00 Uhr und Fr ab 12:00 Uhr sowie Sa und So), ist für absolute Notfälle die Einsatzleitstelle unter der Telefonnummer 05371 5892-0 zu erreichen, die Ihre Information direkt an die entsprechende Stelle weiterleiten wird.


Für unsere Kleingeflügelhalter gilt folgende Information des Friedrich-Löffler-Institutes:


Merkblatt Nutzgeflügel schützen


Weitere Informationen zur Geflügelpest finden Sie hier:


Friedrich-Löffler-Institut:


https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/


Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)


https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tiergesundheit/tierseuchen_tierkrankheiten/haeufig-gestellte-fragen-zur-gefluegelpest-148904.html


LAVES – Link zu den Merkblättern


https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/geflugel/geflugelpest/geflugelpest/informations-merkblatter-und-downloads-190699.html