Arbeitsgelegenheiten bieten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie Geduldeten sinnvolle und gemeinwohlorientierte Beschäftigung und führen mittels niedrigschwelliger Angebote an die deutsche Gesellschaftsstruktur und den deutschen Arbeitsmarkt heran.
Teilnahmeberechtigt sind arbeitsfähige, nicht schulpflichtige Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) über 18 Jahre.
Ja. Inhalte und der zeitliche Umfang können individuell und nach Bedarf sowie inhaltlicher Ausrichtung ausgehandelt werden.
Weiterführende Integrationsmaßnahmen (Maßnahmen der Arbeitsförderung, Sprach- oder Integrationskurse, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Ausbildung oder Studium) haben grundsätzlich Vorrang vor Arbeitsgelegenheiten. Sie können aber ggf. in Absprache mit der Leistungsbehörde kombiniert werden.
Es handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um eine Arbeitsgelegenheit. Für die Teilnahme wird deshalb auch kein Gehalt gezahlt. Stattdessen erhalten die Teilnehmenden eine pauschalierte Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 80 Cent pro Stunde. Wenn durch die Teilnahme an der Arbeitsgelegenheit beispielsweise für Fahrt- oder Verpflegungskosten ein höherer Aufwand anfällt, wird dieser vollständig erstattet.
Die Arbeitsgelegenheiten im Landkreis Gifhorn werden durch die Stabsstelle Integration in enger Abstimmung mit der Ausländerbehörde koordiniert.