Zentrale Gebäudewirtschaft

In der Zentralen Gebäudewirtschaft werden alle gebäudebezogenen Aufgaben für die kreiseigenen Liegenschaften wahrgenommen. Dabei handelt es sich vorrangig um die Verwaltungsgebäude, die Gymnasien, die berufsbildenden Schulen und die Förderschulen sowie die vom Landkreis genutzten Liegenschaften für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Die zentrale Gebäudewirtschaft untergliedert sich in die drei klassischen Bereiche infrastrukturelles, kaufmännisches und technisches Gebäudemanagement. Letztendlich werden somit zentral die Bewirtschaftung einschließlich Hausmeisterdienste, die bauliche Unterhaltung und der Neu-, Um- und Ausbau der Liegenschaften wahrgenommen.


Dies wird für kleinere (Bau-) Maßnahmen im Wege der Eigenplanung sowie bei größeren Maßnahmen durch die Vergabe von Planungsleistungen an freie Architektur- und Ingenieurbüros durchgeführt. Hierzu gehören insbesondere die Ausschreibung und Beauftragung aller kommunalen Hochbauleistungen, die Bauleitung, Abnahme und Abrechnung der Bauleistungen. Eingeschlossen sind hier auch die Planung, der Bau, der Betrieb und die Unterhaltung von haus- und betriebstechnischen Anlagen und Einrichtungen nebst Anlagenüberwachung und –instandhaltung.
Die energetische Sanierung des kreiseigenen Gebäudebestandes ist dabei ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit.


Ferner werden als interner Dienstleister zentral Tätigkeiten wahrgenommen wie beispielsweise die Bereitstellung von Räumlichkeiten für alle Verwaltungseinheiten der Kreisverwaltung, die Gebäudereinigung, die Energiebewirtschaftung oder auch die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel. Die Zentrale Gebäudewirtschaft ist gleichzeitig Ansprechpartner zu allen Themen des Baugeschehens für alle anderen Fachbereiche der Kreisverwaltung und fertigt fachliche Stellungnahmen an. Das gleiche gilt natürlich auch für Fragen mit öffentlichem Interesse aus den politischen Gremien. Zudem ist der Abteilung die Zentrale Vergabestelle für die gesamte Kreisverwaltung und damit auch die Vergabenachprüfstelle zugewiesen.


Der Landkreis ist zuständig für die aus der PDF-Datei ersichtlichen Gebäude.