Schafe, Ziegen (Tierseuchenbekämpfung)

Die Haltung von Schafen und Ziegen für landwirtschaftliche Zwecke oder im Hobbybereich ist auch im Landkreis Gifhorn weit verbreitet. Für diese Tierarten gelten ebenfalls einige Vorschriften. So müssen analog zu Rindern und Schweinen auch Schafe und Ziegen gekennzeichnet werden (Viehverkehrsverordnung). Neu ist, dass die Tiere auch schon im Bestand mit den Ohrmarken versehen werden müssen und nicht erst beim Verkauf.


Die Besitzer von Schafen und Ziegen können diese Ohrmarken bei der VIT in Verden bestellen. Die Kosten hierfür werden von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse getragen.


Die Pflicht zur Führung von Bestandsregistern gilt sowohl für die Halter von Schafen als auch von Ziegen.