Handel mit Wirbeltieren

Hierunter fällt der Handel mit Tieren in Zoofachhandlungen und anderen Geschäften mit Heimtieren wie Zierfischen, Vögeln und kleinen Heimtieren wie Meerschweinen etc.


Alle diese Betriebe benötigen vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes und müssen geeignete Aufbewahrungsmöglichkeiten für die gehandelten Tiere nachweisen. Sämtliches Verkaufspersonal muss die Sachkunde für den Umgang mit den Tieren haben.