Abfallbehälter und -gebühren / Gebührenbescheide

Neu- und Änderungsanträge sowie Tarifwechsel für Abfallbehälter sind schriftlich über das


Antragsformular


bis zum 15. des Vormonats zu stellen, damit eine Auslieferung oder ein Umtausch der Behälter rechtzeitig für den Folgemonat erfolgen kann. Antragsteller muss immer der Grundstückseigentümer sein. Bei Behälterummeldungen und bei Ersatz defekter Behälter ist sicherzustellen, dass die Abfallbehälter auf dem betreffenden Grundstück frei zugänglich sind und von dem beauftragten Unternehmen ohne weitere Rücksprache mit dem Eigentümer ausgetauscht werden können.


Eigentümerwechsel sind direkt dem Landkreis Gifhorn schriftlich mitzuteilen. 


Der Abfallgebührenbescheid enthält auf Basis des bestehenden Gebührentarifs die Höhe der vier zu zahlenden Teilbeträge, die am 15.04., 15.07., 15.10. und am 28.02. des Folgejahres für das jeweils zurückliegende Quartal fällig werden. Die Fälligkeit der Gebühr für in Anspruch genommene Zusatzleerungen im laufenden Kalenderjahr erfolgt somit zum 28.02. des Folgejahres gemeinsam mit dem vierten Teilbetrag für das letzte Quartal des Vorjahres.


Werden im laufenden Kalenderjahr Tarif- oder Behälteränderungen durchgeführt, werden für Restabfallbehälter die Behältergrundgebühren sowie die anteiligen Mindestleerungen (abhängig vom  jeweiligen Tarif) nach der Anzahl der veranlagten Monate berechnet. Dabei wird die Anzahl der errechneten Mindestleerungen aufgerundet.


Die Höhe der zu zahlenden Teilbeträge wird entsprechend der vorgenommenen Änderung für das laufende Veranlagungsjahr angepasst und über einen Änderungsbescheid dem Kunden mitgeteilt. Entsprechend wird bei Neuanmeldungen im laufenden Veranlagungsjahr verfahren.


Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt werden soll oder sich die bestehende Kontoverbindung geändert hat, kann dieses über das zur Verfügung gestellte 


Formular zur Erteilung eines SEPA - Lastschriftmandats


beauftragt werden. Ausgefüllt und unterschrieben ist es dem Kundenservice oder der Kreiskasse des Landkreises zuzuleiten (Postanschrift: Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn).


Grundlegende Informationen zum Gebührensystem sowie eine aktuelle Tarifübersicht enthalten auch die zur Verfügung stehenden Infofalter:


  • "Abfallgebühren"  ( Stand:01.01.2022)
  • "Gebührensystem"


Zur weiteren Information zu den Abfallgebührenbescheiden stehen neben einem Musterbescheid auch Erläuterungen zu den Abrechnungsbescheiden sowie exemplarische Berechnungsbeispiele  zur Verfügung.


Ein zur Verfügung stehender Gebührenrechner für das Abrechnungsjahr 2021 ermittelt, entsprechend der angegebenen Personenanzahl, wählbare Behälterbestände mit die damit verbundenen Jahresgebühren.

Gebühren

  • Gebührenübersicht für Abfallbehälter (Infoblatt DinA 4) -  Stand: 01.01.2022
  • Für Ab– und Ummeldungen von Abfallbehältern wird eine Gebühr von 20,00 Euro / pro Antrag (Dispositionsgebühr) erhoben. Der Neuanschluss eines Grundstückes an die Abfallentsorgung, ein Tarifwechsel sowie der Austausch von defekten Behältern, die im Rahmen der Leerung beschädigt wurden, ist gebührenfrei.
  • Gebührenübersicht für Anlieferungen an den Entsorgungsanlagen  (Infoblatt DinA 4)




Rechtsgrundlage

Lesefassungen: