Sachkundenachweis für das Betäuben und Schlachten von Tieren

Wer Tiere betreut, ruhigstellt, schlachtet oder tötet, muss über die dafür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen und diese Sachkunde nachweisen (Sachkundebescheinigung). Die Vornahme der genannten Tätigkeiten ohne Sachkundebescheinigung ist nicht zulässig.


Nach erfolgreich abgelegter Prüfung wird auf Antrag die nach der Tierschutz-Schlachtverordnung erforderliche Sachkundebescheinigung vom Landkreis Gifhorn, Fachbereich 3 - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen - Abteilung Veterinärwesen - ausgestellt. Für ausgebildete Fleischer, Landwirte und Tierwirte ist ebenfalls eine Sachkundebescheinigung erforderlich, sie wird Angehörigen dieser Berufe aber ohne weitere Prüfung ausgestellt.


Folgende Unterlagen sind notwendig:


Nachweis über erfolgreiche Prüfung gemäß Tierschutz-Schlachtverordnung oder Nachweis der Ausbildung zum Fleischer, Landwirt oder Tierwirt
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