Fahrdienst für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderungen, die im Landkreis Gifhorn leben, besitzen die Möglichkeit den Fahrdienst für Menschen mit Behinderung in Anspruch zu nehmen. Die „Richtlinie zur Durchführung eines Fahrdienstes für Menschen mit Behinderung im Landkreis Gifhorn“ schafft dafür die Rahmenbedingungen. Es besteht damit für die anspruchsberechtigten Personen die Gelegenheit, in verschiedenen Bereichen am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und persönliche Besorgungen selbst zu erledigen.


Für die Nutzung des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderung sind folgende Voraussetzungen notwendig:


  • Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind:
    • Merkzeichen G und Grad der Behinderung (GdB) mindestens 80% 
      oder
    • Merkzeichen aG und GdB mindestens 50%
  • Personen, die nicht auf einen Rollstuhl angewiesen sind:
    • Merkzeichen G und H und B und GdB 100%


Nicht zuwendungsfähig im Rahmen des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderung sind Fahrten


  • zur ärztlichen Behandlung oder Beratung (Arzt- oder Krankenfahrten), Fahrten zur therapeutischen Behandlung (Behandlungsfahrten),
  • in unmittelbarem Zusammenhang mit Aufnahmen in stationären oder teilstationären Einrichtungen (z.B. Krankenhaus, Pflegeheim, Werkstatt für Menschen mit Behinderungen, Tagespflege, Kindertagesstätten, Kurmaßnahmen),
  • zum und vom Arbeitsplatz und
  • im Zusammenhang mit Schulbesuchen


Auf Grundlage der Richtlinie besteht für Anspruchsberechtigte innerhalb eines Kalenderjahres die Möglichkeit, den Fahrdienst für Menschen mit Behinderung mit insgesamt 76 Fahrten (76 Hin- und 76 Rückfahrten) zu nutzen. Damit können innerhalb des Kreisgebietes maximal 52 Fahrten durchgeführt werden, durchschnittlich eine Hin- und Rückfahrt pro Woche. Daneben besteht die Möglichkeit, maximal 24 Fahrten innerhalb oder außerhalb des Kreisgebietes (unmittelbar angrenzende Landkreise, kreisfreie Städte und die Region Hannover) durchzuführen, durchschnittlich 2 Hin- und Rückfahren im Monat. Jede Nutzerin und jeder Nutzer zahlt an den Betreiber des Fahrdienstes für jede zuwendungsfähige Fahrt die Kosten, die für eine Fahrkarte des Normaltarifes (2. Klasse) im öffentlichen Personennahverkehr für diese Fahrt anfallen würden. Hin- und Rückfahrten sind getrennt zu betrachten. Dabei werden tarifliche oder sonstige Vergünstigungen nicht berücksichtigt.


Der Fahrdienst ist täglich in der Zeit
von 6.00 Uhr (= früheste Abfahrt)
bis 24.00 Uhr (= späteste Ankunft am Zielort)
nutzbar.


Bitte melden Sie Ihren Fahrtwunsch frühzeitig an. Die Anmeldung eines Fahrwunsches bei der Regenbogen Fahrdienst GmbH soll spätestens drei Tage vor dem gewünschten Termin erfolgen. Die Anmeldezentrale ist von Montag - Donnerstag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 6.00 - 18.00 Uhr (außerhalb der Schulferien) und freitags von 6.00 – 17.00 Uhr (außerhalb der Schulferien) telefonisch besetzt. Innerhalb der Schulferien ist die Anmeldezentrale von 8.00 – 16.00 Uhr telefonisch besetzt. Kostenlose Service-Nummer: 05308 5211000