Zentrale Abrechnung für Rettungsdienst und Krankentransport

Für die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes des Landkreis Gifhorn.



Gebühren

Für die Inanspruchnahme von Kranken- und Rettungstransportwagen sowie das Notarzteinsatzfahrzeug fallen Entgelte (gesetzlich Versicherte) bzw. Gebühren (privat Versicherte) an. Diese betragen:



1. Qualifizierter Krankentransport:
     a) Pauschalgebühr bis 50 km                     105,00 €
     b) Für jeden weiteren Kilometer                      2,00 €


2. Rettungseinsatz


     a) Pauschalgebühr bis 60 km                     516,00 €
     b) Für jeden weiteren Kilometer                      3,50 €


3. Notarzt                                                         455,00 €


Für Spezialfahrten und arztbegleitete Verlegungen gelten darüber hinaus Sondertarife.