Leichenpass

Sofern eine verstorbene Person nicht in Deutschland bestattet werden soll, sondern in einem anderen Staat, ist ein Leichenpass auszustellen, aus dem hervorgehen muss, ob die verstorbene Person an einer übertragbaren Krankheit litt. Insbesondere wird im Leichenpass der genaue Transportweg des Leichnams dokumentiert.



Gebühren

Es fallen Gebühren in Höhe von 40,00 Euro gemäß Nr. 56.6 der Allgemeine Gebührenordnung - AllGO - an.