Altglascontainer

Die Erfassung der Verpackungen aus Glas erfolgt im Auftrag der "Dualen Systeme" über die Altglassammelcontainer der Fa. REMONDIS.


  • In die Glascontainer gehören nach Farben getrennt Einwegflaschen (zum Beispiel Saft-, Wein-, Sekt-, Spirituosenflaschen) und Schraubdeckelgläser (zum Beispiel Konservengläser).
  • Bitte beachten Sie die Einwurfzeiten von werktags 07.00 - 19.00 Uhr, damit unnötige Lärmbelästigungen vermieden werden!
  • Nicht zum Altglas gehören zum Beispiel Fensterglas, Bauverbundglas, Spiegelglas, Keramik-, Steingutflaschen, Porzellan, Glühbirnen.


Bei Überfüllung oder Verschmutzung der Glascontainerstandplätze wenden Sie sich direkt an die Fa. REMONDIS  Tel. 05371 9887-0 oder den Landkreis Gifhorn.


Weitere Informationen enthält der Infofalter "Glasrecycling" des Bundesverbandes Glasindustrie e. V ".


Ergänzende Tipps zur richtigen Altglassammlung:


  • In den Altglascontainer gehören Glasverpackungen für Lebensmittel, wie Flaschen und Konservengläser. Auch pharmazeutische und kosmetische Glasbehälter, wie Medizinfläschchen und Cremetiegel aus Glas sollten im Altglascontainer entsorgt werden. Vor dem Einwurf in den Container bitte die Glasverpackungen zu Hause ausleeren – ausspülen ist nicht nötig.
  • Deckel sollten zu Hause über den Gelben Sack entsorgt werden. Wenn das mal vergessen wurde, bitte die Deckel mit in den Glascontainer werfen.
  • Eine Trennung nach Farben ist wichtig, um aus den Scherben neue Glasverpackungen in der jeweiligen Farbe herzustellen.
  • Blaue Flaschen und Behältergläser in anderen Farben, die nicht eindeutig zu Weiß-, Braun- oder Grünglas zugeordnet werden können, gehören in den Grünglascontainer. Grünglas verträgt am ehesten Fehlfarben, ohne dass die Farbe beeinträchtigt wird.


Das gehört nicht in den Altglascontainer:


In den Altglascontainer dürfen keine Trinkgläser und Fenstergläser, sie haben eine andere Glaszusammensetzung.


  • Auch Porzellan, Keramik und Steingut gehören nicht in den Altglascontainer. Sie sind nur schwer aus dem Altglas auszusortieren und stören den Recyclingprozess. Diese Störstoffe haben einen deutlich höheren Schmelzpunkt als Glasverpackungen, so dass sie in der Glasschmelze nicht vollständig schmelzen können. Dadurch können Reste als „Einschlüsse“ im Glas zurückbleiben und die neue Glasverpackung kann nicht genutzt werden.
  • Was nicht durch die Öffnung des Altglascontainers passt, gehört auch nicht hinein.
  • Energiesparlampen und jede Art von Leuchtmitteln dürfen nicht in den Altglascontainer geworfen werden, sondern gehören je nach Art in die Schadstoffsammlung (Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren) oder den Restmüll (zum Beipiel Halogenbirne, Glühbirne).